Fischereiberatung im LSFV Schleswig-Holstein

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Projekt zur Fischereiberatung im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein

Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft und dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.

Der LSFV verfügt über eine leistungsfähige Geschäftsstelle, um die Anforderungen eines Dachverbandes sachgerecht gegenüber seinen Mitgliedern, staatlichen Institutionen, anderen Verbänden und gegenüber der Öffentlichkeit wahrnehmen zu können. Seit 2004 wird vom LSFV über die „Hegegemeinschaft Gewässersystem Nord-Ostsee-Kanal“ eine auf Kontinuität angelegte, gebietsbezogene Fischereiberatung für Berufs-, Nebenerwerbsfischer und Angelfischer, sowie Behörden, Verbände und sonstige mit fischereilichen Belangen befassten Institutionen angeboten.

Die Resonanz auf das Beratungsangebot ist sehr positiv. Verglichen mit anderen Landesteilen Schleswig-Holsteins ist die Datenverfügbarkeit bezüglich der Fischfauna im Einzugsgebiet des Nord-Ostsee-Kanals mittlerweile überdurchschnittlich hoch. Die Kommunikation zwischen Fischereiausübenden und Fischerei-, Wasser- und Naturschutzbehörden ist in beide Richtungen intensiv und sachorientiert. Bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der fischereilichen Hege im Sinne des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG) können die Fischereiausübenden aufgrund des umfangreichen Beratungsangebotes im hohen Maße konstruktive Beiträge leisten. Als Konsequenz der positiven Erfahrungen hat der LSFV eine landesweite Fischereiberatung eingerichtet. Auf diese Weise läßt sich eine Vielzahl bestehender Probleme lösen und enorme Synergien durch die effektive Zusammenarbeit zwischen Fischereiausübenden, Behörden und anderen Institutionen erreichen. Die Finanzierung des Vorhabens war mit Mitteln des MLUR, Abteilung Wasserwirtschaft, der Fischereiabgabe und einem Eigenanteil des LSFV möglich.

 

Ziele der Fischereiberatung

  • Stärkung der fachlichen Beratung der Fischereiausübungsberechtigten durch den LSFV. Dabei wird auf dem bereits bestehenden Beratungsgebiet Gewässersystem Nord-Ostsee-Kanal aufgebaut
  • Intensivierung des Informations- und Datenaustausches zwischen den Fischereiausübungsberechtigten, dem Land und dem LSFV

 

Anlaß für die Fischereiberatung

  • Unbefriedigender Rücklauf von Informationen
  • Zum Teil große Qualitätsunterschiede bei den Hegeplänen führen zu unnötigem Mehraufwand für die Fischereiverwaltung und zur Verzögerung bei Maßnahmen
  • Keine flächendeckende kompetente Vertretung in den WRRL-Arbeitsgruppen
  • Allgemein großer Beratungsbedarf bei Anglern, Fischern, Ämtern und Behörden

 

Aufgaben des Fischereiberaters

  1. Beratung der Hegepflichtigen
  2. Förderung der Bildung und der Arbeit von Hegegemeinschaften
  3. Begleitung des WRRL-Fischmonitorings
  4. Vorschläge zur Optimierung des gegenseitigen Informationsaustauschs zwischen dem LSFV, dem LANU und dem ALR Kiel - Abt. für Fischerei, Datenmanagement WRRL - Datenbank für Fische und Hegeplandatenbank

 

Aufgabenverteilung

Aufgaben der Fischereiberatung

 

Zu 1 und 2.: Beratung der Fischereiausübungsberechtigten

  • zur EG-WRRL
  • zur Erstellung von Hegeplänen
  • zur Hegepflicht
  • zu Fischkrankheiten und Fischsterben


Beratungsschwerpunkte Hegepläne

Beratungsschwerpunkt Hegepläne

Zu 3: Begleitung des WRRL-Fischmonitorings

  • Information der Fischereiausübungsberechtigten über das WRRL-Fischmonitoring
  • Kontaktherstellung zwischen den Auftragnehmern für das Fischmonitoring und den Fischereiausübungsberechtigten
  • Bereitstellung von Erkenntnissen der Fischereiausübungsberechtigten zur Fischfauna
  • Auswertung aktueller Besatz und Fangstatistiken der FAB und Bereitstellung für das LANU, das ALR Kiel - Abt. Fischerei und an die Auftragnehmer für das Fischmonitoring
  • Bereitstellung der Ergebnisse des WRRL-Fischmonitorings für die FAB


Beratungsschwerpunkte WRRL

Beratungsschwerpunkte WRRL

Extras

  • Hilfe bei der Erstellung und Auswertung von Fangstatistiken
  • Durchführung zusätzlicher Untersuchungen für die Erstellung von Hegeplänen -> Fische, Wirbellose, Pflanzen, Gewässerstruktur etc.
 
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