Fischereiberatung im LSFV Schleswig-Holstein |
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Landesweite Fischereiberatung im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in S-HDer LSFV verfügt über eine leistungsfähige Geschäftsstelle, um die Anforderungen eines Dachverbandes sachgerecht gegenüber seinen Mitgliedern, staatlichen Institutionen, anderen Verbänden und gegenüber der Öffentlichkeit wahrnehmen zu können. Seit 2004 wird vom LSFV über die „Hegegemeinschaft Gewässersystem Nord-Ostsee-Kanal“ eine auf Kontinuität angelegte, gebietsbezogene Fischereiberatung für Berufs-, Nebenerwerbsfischer und Angelfischer, sowie Behörden, Verbände und sonstige mit fischereilichen Belangen befassten Institutionen angeboten. Die Resonanz auf das Beratungsangebot ist sehr positiv. Verglichen mit anderen Landesteilen Schleswig-Holsteins ist die Datenverfügbarkeit bezüglich der Fischfauna im Einzugsgebiet des Nord-Ostsee-Kanals mittlerweile überdurchschnittlich hoch. Die Kommunikation zwischen Fischereiausübenden und Fischerei-, Wasser- und Naturschutzbehörden ist in beide Richtungen intensiv und sachorientiert. Bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der fischereilichen Hege im Sinne des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG) können die Fischereiausübenden aufgrund des umfangreichen Beratungsangebotes im hohen Maße konstruktive Beiträge leisten. Als Konsequenz der positiven Erfahrungen hat der LSFV eine landesweite Fischereiberatung eingerichtet. Auf diese Weise läßt sich eine Vielzahl bestehender Probleme lösen und enorme Synergien durch die effektive Zusammenarbeit zwischen Fischereiausübenden, Behörden und anderen Institutionen erreichen. Die Finanzierung des Vorhabens war mit Mitteln des MLUR, Abteilung Wasserwirtschaft, der Fischereiabgabe und einem Eigenanteil des LSFV möglich.
Ziele der Fischereiberatung
Anlaß für die Fischereiberatung
Aufgaben des Fischereiberaters
Aufgabenverteilung
Zu 1 und 2.: Beratung der Fischereiausübungsberechtigten
Zu 3: Begleitung des WRRL-Fischmonitorings
Extras
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