| Wie kann ich Mitglied im LSFV werden? |
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Nach der Satzung des
Anglerinnen und Angler werden daher mittelbar Mitglied im LSFV, wenn Sie einem unserer etwa 350 flächendeckend im Land vorhandenen Angelvereine beitreten. Unsere Vereine bilden die gesamte Vielfalt anglerischer Interessen ab. Wer sich einem Verein mit eigenem Gewässer, aktivem Vereinsleben und aktiver Jugendgruppe anschließen möchte wird ebenso eine geeignete Gruppe finden, wie ein Angler, der nur über den „Umweg Verein“ eine kostengünstige Zugehörigkeit zum LSFV erlangen möchte. Eine Übersicht über alle unsere Vereine finden sie in der entsprechenden Rubrik „Vereine“. Allerdings ist die Sortierung nach Kreisangelverbänden nicht immer hilfreich, da der Sitz von Vereinen nicht immer zu der Zugehörigkeit zu einem Kreisverband passen muß. So gibt es zwar den politischen Kreis Stormarn, aber keinen Kreisverband Stormarn im LSFV. Dort gelegene Angelvereine sind dann Mitglied eines anderen Kreisverbandes. Bitte fragen Sie bei konkretem Interesse nach. Unsere Mitarbeiter werden gerne für Sie tätig. Eine Aufnahme natürlicher Personen als ordentliche Mitglieder des LSFV, also Einzelmitglied, ist derzeit nach der Satzung nicht möglich. Zwar ist durchaus ein potentieller Nutzen durch die Erweiterung des Mitgliederkreises zu erkennen. Dieses könnte jedoch die Stellung der Vereine gefährden und den Anreiz einer Vereinsmitgliedschaft reduzieren. Das kann nicht der Wunsch des LSFV sein. Der Verband darf sich nicht zu einer Konkurrenz für seine Mitglieder entwickeln. Wir haben daher in unserer Satzung gegenwärtig „nur“ eine Fördermitgliedschaft für natürliche Personen vorgesehen, die einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in fischereilichen Angelegenheiten beinhaltet, nicht aber den Besitz des Sportfischerpasses und damit die Möglichkeit des Erwerbs von Erlaubnisscheinen für Verbandsgewässer.
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