| Welcher Versicherungsschutz besteht für die Angelvereine? |
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Außerdem besteht über die Mitgliedschaft im Landes- und Bundesverband eine Rechtschutzversicherung für fischereirechtliche und wasserrechtliche Angelegenheiten. Zur weiteren Beantwortung dieser Frage ist zu klären, ob der betreffende Angelverein auch noch Mitglied im Sportverband ist, dann also Leistungen aus der sogenannten Sportversicherung beziehen kann. Diese umfaßt: Unfallversicherung (Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen schwerer, zum Tod oder zur Invalidität führender Unfälle, für die kein Dritter zur Verantwortung gezogen werden kann), Haftpflichtversicherung, Vertrauensschadenversicherung, Reisegepäckversicherung, Rechtschutzversicherung, Krankenversicherung (Versicherungsschutz für Unfälle, Krankheiten und andere im Vertrag genannte Ereignisse nach Vorleistung anderer Leistungsträger) sowie optional Zusatzversicherungen, so etwa eine Kfz-Zusatzversicherung. Für spezielle Fragen dazu sollten Sie sich direkt an das Versicherungsbüro beim LSV wenden, Tel. 0431 - 6486-140 oder -142, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . NICHT in der LSFV-Mitgliedschaft enthalten ist ein Schutz vor oben genannten Unfallschäden. Eine Unfallversicherung sollten Vereine daher bei Bedarf selbst abschließen, wenn sie nicht dem Sportverband angehören. Der LSFV bietet den Eintritt in einen Rahmenvertrag an, der mit der Gothaer geschlossen wurde. Zum Preis von etwa 50 Cent pro Person und Jahr können alle LSFV-Vereine dann für ihre Mitglieder einen Unfallversicherungsvertrag für Invaliditäts- oder Todesfälle abschließen.
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