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  • Die LSFV-Geschäftsstelle bleibt am Freitag, den 18. Mai 2012, geschlossen. Wir wünschen allen Anglerinnen und Anglern einen besinnlichen Feiertag und ein schönes Wochenende.
Ich habe meinen Fischereischein verloren.

Gegenfrage: Haben Sie nur den Fischereischein oder auch das Prüfungszeugnis verloren? Sie sollten es – wie alle anderen wichtigen Dokumente – sicher zu Hause verwahren. Beim Angeln werden Sie nicht nach dem Prüfungszeugnis gefragt. Wenn Ihnen das Prüfungszeugnis noch vorliegt, können Sie damit bei der örtlichen Ordnungsbehörde einen neuen Fischereischein beantragen.

 
Ich habe mein Prüfungszeugnis verloren.

Woher bekomme ich ein Ersatzprüfungszeugnis für den Fischereischein?

Der Glossary Link LSFV ist als zentrales Archiv für in Schleswig-Holstein abgelegte Sportfischerprüfungen (bis 1983) und Fischereischeinprüfungen (ab 1983) eingesetzt worden. Unsere ersten Unterlagen stammen aus dem Jahr 1968.

Bis 1983 konnten freiwillig Sportfischerprüfungen abgelegt werden. Ab 1983 regelte das Fischereirecht dann, daß eine Prüfung Voraussetzung zur Erlangung eines Fischereischeins wurde. Mit Einführung dieser Prüfungspflicht wurde auch die Weitergabe der Prüfungsunterlagen an den LSFV verbindlich. Unser Archiv ist also seit 1983 vollständig geführt. Hinsichtlich der früheren, freiwilligen Prüfungen war auch die Übermittlung der Unterlagen an uns freiwillig. Für die Zeit von 1968 bis 1983 ist die Aktenlage daher leider lückenhaft.

 
Ich kann keine Angaben zu Zeit und Ort meiner Fischereischeinprüfung machen.

Ich kann keine Angaben zu Zeit und Ort meiner Fischereischeinprüfung machen oder meine Prüfungsunterlagen sind nicht aufzufinden. Ich oder ein Zeuge kann aber die erfolgreiche Prüfungsteilnahme an Eides statt versichern. Reicht das?

 
Ich besitze einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes

Gegenfrage: Wo ist Ihr Wohnsitz? In einem anderen Bundesland? Dann gilt ihr Fischereischein für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Schleswig-Holstein ohne weiteres.

Sofern Sie aber in Schleswig-Holstein gemeldet sind, benötigen Sie einen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein. Sie können Ihren Fischereischein aus einem anderen Bundesland ohne weiteres umschreiben lassen. Eine erneute Prüfung müssen Sie nicht ablegen. Kosten für den neuen Fischereischein entstehen aber natürlich bei der Behörde.

 
Bei uns kostet die Fischereiabgabemarke 10.- Euro, in Hamburg nur 5.- Euro

Ich wohne in Schleswig-Holstein, aber im Hamburger Randgebiet. Bei uns kostet die Fischereiabgabemarke 10.- Euro, in Hamburg nur 5.- Euro. Kann ich frei auswählen, welche Marken ich erwerbe?

Jeder, der in Schleswig-Holstein angeln möchte und das 12. Lebensjahr vollendet hat, benötigt einen gültigen Fischereischein. Der Schein ist gültig, wenn eine Fischereiabgabemarke des aktuellen Jahres eingeklebt ist – aber nicht irgendeine, sondern jene des entsprechenden Bundeslandes. Fischereirecht ist Landesrecht und noch sind Schleswig-Holstein und Hamburg getrennte Bundesländer. Wenn das schleswig-holsteinische LFischG von der Abgabemarke spricht, meint es natürlich und unzweifelhaft die schleswig-holsteinische Abgabemarke.

 
Im Urlaub in Schleswig-Holstein angeln

Ich möchte meinen Angelurlaub in Schleswig-Holstein verbringen und dann auch angeln, habe aber bisher keinen Fischereischein. Geht das trotzdem?

Sie können bei der Ordnungsbehörde an Ihrem Urlaubsort einen sogenannten Urlauberfischereischein erhalten. Er kostet etwa 20.- Euro und gibt Ihnen für 40 aufeinanderfolgende Tage das Recht, an freien Gewässern ohne weiteres den Fischfang auszuüben. An Gewässern, an denen Fischereirecht zu beachten sind, können Sie auf der Grundlage des Urlauberfischereischeins (theoretisch) einen Erlaubnisschein erwerben. Den Fischereiberechtigten oder -ausübungsberechtigten steht es allerdings frei, wem Erlaubnisscheine ausgegeben werden. Da Sie nicht im Besitz eines regulären Fischereischeins sind, scheinen Sie keine / kaum fischereiliche Kenntnisse zu haben. Dann werden gelegentlich Bedenken bestehen, Ihnen einen Erlaubnisschein zu geben.

 
Ich möchte nur vom Kutter aus oder an sogenannten Forellenseen angeln

Ich möchte nur vom Kutter aus oder an sogenannten Forellenseen angeln. Benötige ich dafür einen Fischereischein?

Grundsätzlich muß jeder, der in Schleswig-Holstein angeln möchte und das 12. Lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Fischereischein bei sich führen. Hinsichtlich des Kutterangelns ist also zu prüfen, ob der Kutter das Hoheitsgebiet verläßt. Unser Landesfischereigesetz gilt in Schleswig-Holstein. Verläßt der Kutter dieses Gebiet etwa in Richtung Mecklenburg-Vorpommern, so gilt das dortige Recht. Gleiches gilt für dänische Hoheitsgewässer.

 
Welche Unterlagen benötigen Kinder?

In Schleswig-Holstein können Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres, also ab dem 12. Geburtstag, selbst einen Fischereischein erwerben. Sie können nicht nur – sie müssen auch. Jüngere Kinder können in Begleitung und unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeinhabers angeln – ohne eigenen Fischereischein.

 
Woher bekomme ich nach erfolgreicher Prüfung den Fischereischein?

Nach bestandener Fischereischeinprüfung senden wir Ihnen Ihr Prüfungszeugnis zu. Mit diesem Nachweis erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde an Ihrem Wohnort, also im Rathaus oder bei der Gemeindeverwaltung, in Kiel und Lübeck auch beim Hafenamt, den Fischereischein. Mitzubringen ist für Heranwachsende und Erwachsene ein Paßbild. Die Kosten für den Fischereischein betragen 15.- Euro, hinzu kommt die jährlich einzuklebende Fischereiabgabemarke, die 10.- Euro kostet.

 
Mehrere Wochen nach der Prüfung noch keine Nachricht?

Mehrere Ursachen können vorliegen. Nicht ausgeschlossen werden kann ein Verlust auf dem Postweg. Es kann aber auch sein, daß wir das Zeugnis nicht verschicken konnten, weil Angaben zu den Personalien des Prüflings fehlen. Zwar versuchen wir dann, Kontakt aufzunehmen. Wenn aber etwa die Anschrift unleserlich und keine Telefonnummer zu ermitteln ist, können wir den Vorgang hier nicht abschließend bearbeiten. Wir warten dann auf eine Rückmeldung von dem Prüfling. Sobald er / sie sich bei uns meldet und wir die fehlenden Angaben vervollständigen können, erfolgt der Versand des Zeugnisses unverzüglich.

 


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