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Wo werden die Fischereischeinlehrgänge durchgeführt? |
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Die aktuell angebotenen Kurse zum Erwerb des Fischereischeins (ugs. auch Angelschein genannt) in Schleswig-Holstein können Sie in der Rubrik Fischereischeinlehrgänge auf unserer Homepage einsehen. Sofern in Ihrer näheren Umgebung derzeit kein Fischereischeinkurs angeboten wird, fragen Sie gerne in unserer
LSFV-Geschäftsstelle nach. Unsere Mitarbeiter suchen Ihnen dann einen regional zuständigen Ansprechpartner heraus, der Ihre Frage beantworten kann. |
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Wie lange dauert der Fischereischeinlehrgang? |
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Ein Lehrgang mit Fischereischeinprüfung umfaßt 30 Unterrichtsstunden. Trotz dieser Vorgabe ist die Dauer der Kurse unterschiedlich. So haben wir als Ziel der Fischereischeinprüfung stets angesehen, nicht nur die 60 Prüfungsfragen beantworten zu können. Vielmehr sind wir der Auffassung, als Angler müsse man auch die natürlichen Vorgänge am und im Gewässer kennen und so gut wie möglich verstehen. Deshalb wird der Unterricht bei uns gelegentlich auf mehrere Wochen ausgedehnt, um ein nachhaltiges Lernen zu ermöglichen.
Vermehrt finden aber auch in letzter Zeit Intensiv-Schulungen statt, die z.B. den Unterricht auf wenige Wochenenden beschränken.
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Was kostet der Fischereischeinlehrgang? |
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Unterschiedliche Ausgestaltungen des Lehrgangs führen auch zu unterschiedlichen Kosten. Generell kann man aber festhalten, daß für Erwachsene die Gebühren zwischen 45.- Euro und 70.- Euro liegen, für Kinder und Jugendliche sind sie günstiger.
Lehrgangsbegleitend wird ein Unterrichtsbuch des
LSFV (Leitfaden zur Fischereischeinprüfung) angeboten, das gleichermaßen umfassend wie gezielt angehende Angler auf die Angelprüfung und die spätere anglerische Praxis vorbereitet.
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Muß ich an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen? |
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Eine Teilnahmepflicht gibt es nach dem schleswig-holsteinischen Fischereirecht nicht. Sinnvoll ist der Unterricht aber in jedem Fall. Zwar ist das Unterrichtsbuch des
LSFV sehr umfassend und lehrreich. Wer sich aber noch sehr wenig mit dem Thema befaßt hat, könnte auf Unklarheiten stoßen, die ohne einen Ausbilder nicht sofort und einfach zu beantworten sind.
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Welche Literatur benötige ich zur Prüfungsvorbereitung? |
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Der Büchermarkt ist außerordentlich umfangreich. Wir empfehlen – natürlich – unser eigenes Werk. Es ist günstig, sehr umfassend und lehrreich und bereitet vor allem auch ganz gezielt auf das schleswig-holsteinische Fischereirecht vor. Das erreichen bundesweit verfügbare Lehrbücher nicht immer in übersichtlicher Form.
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Wie ist der Fischereischeinlehrgang inhaltlich aufgebaut? |
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Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung umfaßt die Prüfungsfächer
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Umwelt-, Natur- und Tierschutz
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde.
Diese Ausbildung umfaßt 24 Zeitstunden bzw. 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Gesamtdauer des Lehrgangs hängt davon ab, wie oft pro Woche Unterricht abgehalten wird. So kann der Kurs mal 4 Wochen oder 10 Wochen dauern, er kann aber auch als Intensiv-Kurs auf zwei Wochenenden beschränkt werden.
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Wie ist die Fischereischeinprüfung aufgebaut? |
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Die Prüfung erfolgt in einem sogenannten Multiple-Choice-Verfahren. 60 Prüfungsfragen, 10 je Prüfungsfach sind zu beantworten, jeweils drei Antworten werden vorgegeben, von denen die eine richtige herauszufinden ist. Prüfungsfächer sind die bereits oben genannten Ausbildungsgebiete. Als Bearbeitungszeit stehen 90 Minuten zur Verfügung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 der 60 Fragen wurden und
in jedem einzelnen Fachgebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet
werden.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Bescheid des
LSFV auf dem Postweg.
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Gibt es weitere Prüfungen? |
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Gibt es neben der Fischereischeinprüfung weitere Prüfungen, die man nach dem Gesetz für bestimmte Angelarten ablegen muß?
Verbindliche Vorgaben, etwa für eine Fliegenfischerausbildung, gibt es nicht. Die Annäherung an besondere Formen der Angelfischerei und das dafür evt. erforderliche Sonderwissen, z.B. die spezielle Wurftechnik, ist jedem selbst überlassen. Es gibt zahlreiche Anbieter für spezielle Schulungen unterschiedlicher Arten. Gesetzlich vorgesehen ist aber ausschließlich die Fischereischeinprüfung.
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