| Fischereischeinlehrgang |
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Der Fischereischeinlehrgang in Schleswig-HolsteinDer
Der Fischereischeinlehrgang umfaßt 30 Ausbildungsstunden zu 45 Minuten und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort ca. 60,-- bis 70,-- Euro. In diesem Preis sind die Lehrgangsgebühren, das Unterrichtsmaterial (Leitfaden für die Fischereischeinprüfung) und die Prüfungsgebühr enthalten. Mit der Durchführung des Fischereischeinlehrgangs sind die Kreisangelverbände beauftragt. Eine Übersicht der einzelnen Lehrgangs- und Prüfungstermine finden Sie, wenn Sie den für Ihren Wohnort zuständigen Kreisverband anklicken.
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