| Standorte der Fischereiverwaltung |
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Ansprechpartner ist als obere Fischereibehörde in erster Linie das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), Abt. Fischerei. Die Abteilung hatte ihren Sitz bis Dezember 2009 am Kieler Seefischmarkt und hat ihn nun in der Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek. Sie ist zuständig für vielfältige fischereiliche Bereiche, so die Fischereiaufsicht oder die Genehmigung von Fischereipachtverträgen und Hegeplänen.
e-mail: vorname.nachname at llur.landsh.de
Die Abteilung verfügt über sechs Außenstellen:
Fischereiaußenstelle Husum
Dockkoogstr. 7, 25813 Husum, Telefon und Telefax 04841 – 3423
Die Außenstelle ist zuständig für die Fischereiaufsicht im Nordseeküstenbereich vor dem Kreis Nordfriesland.
Fischereiaußenstelle Büsum
Alte Hafeninsel 20, 25761 Büsum, Telefon und Telefax 04834 – 2567
Die Außenstelle ist zuständig für die Fischereiaufsicht im Nordseeküstenbereich vor dem Kreis Dithmarschen und für die Elbe.
Fischereiaußenstelle Travemünde
Auf dem Baggersand 17, 23570 Travemünde, Telefon 04502 – 307850, Telefax 04502 - 770890
Die Außenstelle ist zuständig für die Fischereiaufsicht im Ostseeküstenbereich vor dem Kreis Ostholstein und der Stadt Lübeck.
Fischereiaußenstelle Heiligenhafen
Am Yachthafen 4, 23774 Heiligenhafen, Telefon 04362 – 8209, Telefax 04362 – 506106
Die Außenstelle ist zuständig für die Fischereiaufsicht im Ostseeküstenbereich vor den Kreisen Plön (Ost) und Ostholstein.
Fischereiaußenstelle Kiel
Wischhofstr. 1 – 3, 24148 Kiel, Telefon 0431 – 7208021, Telefax 0431 – 7208038
Die Außenstelle ist zuständig für die Fischereiaufsicht im Ostseeküstenbereich vor den Kreisen Plön (West) und Rendsburg-Eckernförde (Süd) sowie der Stadt Kiel.
Fischereiaußenstelle Kappeln
Am Hafen 20 g, 24376 Kappeln, Tel. 04642 – 2109, Telefax 04642 – 91034
Die Außenstelle ist zuständig für die Fischereiaufsicht im Ostseeküstenbereich vor den Kreisen Rendsburg-Eckernförde (Nord) und Schleswig-Flensburg.
Die Öffnungszeiten sind jeweils montags bis donnerstags 7.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 14.00 Uhr. Sollten Sie im eiligen Bedarfsfall niemanden erreichen, rufen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle über den jeweiligen Amtsanschluß an oder wählen Sie die Rufnummer 110.
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