Wie kann ich Mitglied im LSFV werden?

Nach der Satzung des LSFV können Angelvereine mit fischereilichem Bezug die Mitgliedschaft im Landessportfischerverband Schleswig-Holstein erwerben. Der LSFV ist satzungsgemäß der Interessenvertretungsverband für die Angelvereine in Schleswig-Holstein. Als solcher ist er weit über die reine Mitgliederbetreuung hinaus landesweit an allen und darüber hinaus an Bundes- und Europaprojekten mit fischereilicher Relevanz beteiligt - stets im Interesse unserer Mitgliedsvereine und ihrer Mitglieder. Daher bezeichnet sich der Verband in der Satzung als ein auf innere Verbundenheit und Liebe zur Natur aufgebauter Zusammenschluß von organisierten Anglerinnen und Anglern im Lande. Dieser Aufbau hat sich in den vergangenen sechzig Jahren sehr gut bewährt.

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Warum soll ich Mitglied in einem Angelverein werden?

Was haben die einzelne Anglerin und der einzelne Angler von der Mitgliedschaft in einem Verein des LSFV Schleswig-Holstein? - Diese Frage stellen in erster Linie Personen, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren, den Schritt des Beitritts aber noch nicht vollzogen haben. Bereits als Mitglieder organisierte Anglerinnen und Angler stellen sich aber bestimmt auch gelegentlich die Frage nach dem Nutzen des Angelverbandes. Auf dieser Seite soll eine Antwort gegeben werden.

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Ich möchte einen Angelverein gründen.

Zur Gründung eines Angelvereins benötigen Sie mindestens sieben Personen als Gründungsmitglieder. Auf der Gründungsversammlung (mit Gründungsprotokoll) ist ein Vorstand zu wählen und eine Satzung zu beschließen. Sofern gewünscht, können wir diesbezüglich Hilfe leisten, sofern Sie uns einige Einzelheiten zum neuen Verein mitteilen (Sitz, Vereinsgewässer, Vorstand,…).

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Wann lohnt sich eine Verbandsmitgliedschaft für Angelvereine?

Eine Verbandsmitgliedschaft für Angelvereine lohnt sich immer! Sie werden auch keine andere Antwort erwartet haben. Zwar haben sich die politischen Verhältnisse insofern etwas gebessert, als Ideologien in der Umweltpolitik nur noch geringe Bedeutung haben. Beim Kormoran-Thema spielen sie beispielsweise immer noch eine Rolle. Die Probleme, die bei der Ausübung des Angelns auftreten können, sind aber so vielfältig, daß nur ein großer und leistungsfähiger Angelverband diese zu lösen helfen kann.

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Welcher Versicherungsschutz besteht für die Angelvereine?

Der LSFV unterhält vor allem eine Vereinshaftpflichtversicherung mit umfangreichen Leistungen, die alle offiziellen Vereinsveranstaltungen bis hin zu Jugendfreizeiten im Ausland einschließt. Versichert ist selbstverständlich nur jenes Vereinsmitglied, das einen gültigen Sportfischerpaß mit entsprechender Beitragsmarke besitzt. Daß es sich um eine HAFTPFLICHTversicherung handelt bedeutet, daß diese eingreift für Schäden, die eine Person einer anderen zufügt. Eigene, selbstverschuldete Schäden sind davon nicht umfaßt.

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Besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Vereine zum Abschluß einer Unfallversicherung?

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluß einer Unfallversicherung für einen Angelverein existiert nicht. Aber wir raten vorsorglich allen unseren Angelvereinen den Abschluß einer Vereinsunfallversicherung an – jedenfalls dann, wenn der Angelverein Angelveranstaltungen ausrichtet, bei denen es zu Unfällen kommen kann, für die niemand wegen eines Verschuldens zur Verantwortung gezogen werden kann.

 
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