Informationen zum Angeln an den Verbandsgewässern des LSFV Schleswig-Holstein

Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein verfügt über insgesamt 10 Angelgewässer. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie allgemeine Informationen über die Verbandsgewässer, eine Tiefenkarte oder Angelkarte, die Preise für die Angelerlaubnisscheine sowie die Ausgabestellen für die Erlaubnisscheine.

Die Preise für die Erlaubnisscheine unterschieden sich für Angler, die in Schleswig-Holstein ihren Hauptwohnsitz haben und Angler, die außerhalb Schleswig-Holsteins wohnen. Ebenso zahlen organisierte Mitglieder im VDSF weniger als diejenigen, die nicht in einem dem VDSF angeschlossenenn Angelverein Mitglied sind.



Wie kann ich Mitglied im LSFV werden?

Nach der Satzung des LSFV können Angelvereine mit fischereilichem Bezug die Mitgliedschaft im Landessportfischerverband Schleswig-Holstein erwerben. Der LSFV ist satzungsgemäß der Interessenvertretungsverband für die Angelvereine in Schleswig-Holstein. Als solcher ist er weit über die reine Mitgliederbetreuung hinaus landesweit an allen und darüber hinaus an Bundes- und Europaprojekten mit fischereilicher Relevanz beteiligt - stets im Interesse unserer Mitgliedsvereine und ihrer Mitglieder. Daher bezeichnet sich der Verband in der Satzung als ein auf innere Verbundenheit und Liebe zur Natur aufgebauter Zusammenschluß von organisierten Anglerinnen und Anglern im Lande. Dieser Aufbau hat sich in den vergangenen sechzig Jahren sehr gut bewährt.

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Warum soll ich Mitglied in einem Angelverein werden?

Was haben die einzelne Anglerin und der einzelne Angler von der Mitgliedschaft in einem Verein des LSFV Schleswig-Holstein? - Diese Frage stellen in erster Linie Personen, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren, den Schritt des Beitritts aber noch nicht vollzogen haben. Bereits als Mitglieder organisierte Anglerinnen und Angler stellen sich aber bestimmt auch gelegentlich die Frage nach dem Nutzen des Angelverbandes. Auf dieser Seite soll eine Antwort gegeben werden.

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Ich möchte einen Angelverein gründen.

Zur Gründung eines Angelvereins benötigen Sie mindestens sieben Personen als Gründungsmitglieder. Auf der Gründungsversammlung (mit Gründungsprotokoll) ist ein Vorstand zu wählen und eine Satzung zu beschließen. Sofern gewünscht, können wir diesbezüglich Hilfe leisten, sofern Sie uns einige Einzelheiten zum neuen Verein mitteilen (Sitz, Vereinsgewässer, Vorstand,…).

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Wann lohnt sich eine Verbandsmitgliedschaft für Angelvereine?

Eine Verbandsmitgliedschaft für Angelvereine lohnt sich immer! Sie werden auch keine andere Antwort erwartet haben. Zwar haben sich die politischen Verhältnisse insofern etwas gebessert, als Ideologien in der Umweltpolitik nur noch geringe Bedeutung haben. Beim Kormoran-Thema spielen sie beispielsweise immer noch eine Rolle. Die Probleme, die bei der Ausübung des Angelns auftreten können, sind aber so vielfältig, daß nur ein großer und leistungsfähiger Angelverband diese zu lösen helfen kann.

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Welcher Versicherungsschutz besteht für die Angelvereine?

Der LSFV unterhält vor allem eine Vereinshaftpflichtversicherung mit umfangreichen Leistungen, die alle offiziellen Vereinsveranstaltungen bis hin zu Jugendfreizeiten im Ausland einschließt. Versichert ist selbstverständlich nur jenes Vereinsmitglied, das einen gültigen Sportfischerpaß mit entsprechender Beitragsmarke besitzt. Daß es sich um eine HAFTPFLICHTversicherung handelt bedeutet, daß diese eingreift für Schäden, die eine Person einer anderen zufügt. Eigene, selbstverschuldete Schäden sind davon nicht umfaßt.

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Besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Vereine zum Abschluß einer Unfallversicherung?

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluß einer Unfallversicherung für einen Angelverein existiert nicht. Aber wir raten vorsorglich allen unseren Angelvereinen den Abschluß einer Vereinsunfallversicherung an – jedenfalls dann, wenn der Angelverein Angelveranstaltungen ausrichtet, bei denen es zu Unfällen kommen kann, für die niemand wegen eines Verschuldens zur Verantwortung gezogen werden kann.

 

Was zählt alles zu den Naturködern?

In unserem Vereinsgewässer sind beim Angeln nur Naturköder zugelassen. Was zählt alles zu den Naturködern?

Als Naturköder ist zu bezeichnen, was vollständig naturbelassen oder aus natürlichen Inhaltsstoffen hergestellt ist. Dazu gehören Würmer und Maden ebenso wie Mais, Kartoffeln, Brot oder Käse. Entscheidend ist, daß natürliche Köder organisch abbaubar sind. Schwierig wird die Abgrenzung bei Boilies und Teigen, die auch künstliche Stoffe enthalten. Aber wenn diese nur einen sehr geringen Anteil haben, etwa nur einige Tropfen künstlicher Aromen, würde ich selbst dann noch von Naturködern sprechen. Künstliche Köder sind daher im Ergebnis Blinker, Wobbler, Fliegen und ähnliches.

 

Wie erhalte ich einen Erlaubnisschein für Verbandsgewässer?

Jahreserlaubnisscheine zum Angeln geben wir ausschließlich über unsere Geschäftsstelle aus. Dafür kommen die Interessenten entweder hier vorbei oder sie bestellen auf dem Postweg den Schein. Am einfachsten ist es, die Bestellung über den Angelverein laufen zu lassen. Dazu senden uns die Angelvereine dann Name(n) und Anschrift(en) der Angler und erhalten daraufhin den Schein mit einer Rechnung.

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Welche Unterlagen benötige ich als "Einheimischer"?

Zum Angeln in Schleswig-Holstein benötigen Sie in jedem Fall einen gültigen schleswig-holsteinischen Fischereischein mit der Abgabemarke des aktuellen Jahres. Die Abgabemarke erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde an Ihrem Wohnsitz (Gemeindeverwaltung, Rathaus). Mit diesem können Sie frei an den Küstengewässern angeln.

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Welche Gewässer kann man frei beangeln?

Welche Gewässer kann man frei beangeln, d.h. zwar mit gültigem Fischereischein, aber ohne zusätzliche Erlaubnisscheine?

Freies Angeln, also mit gültigem Fischereischein, aber ohne zusätzlichen Erlaubnisschein, gibt es in Schleswig-Holstein nur in den Küstengewässern, also in den im Hoheitsgebiet liegenden Teilen der Nord- und Ostsee. Zu den Küstengewässern zählen auch Abschnitte von sechs Flüssen in Schleswig-Holstein, nämlich:

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Woher erfahre ich, wer wo Fischereiberechtigter ist?

Woher erfahre ich, wer wo Fischereiberechtigter oder Fischereiausübungsberechtigter ist, von wem ich also einen Erlaubnisschein erhalten kann?

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Warum dürfen an LSFV-Gewässern nur Mitglieder angeln?

Warum dürfen an LSFV-Gewässern (Pacht oder Eigentum) Angler aus Schleswig-Holstein nur dann angeln, wenn sie Mitglied im LSFV sind?

Angler, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, erhalten für LSFV-Gewässer nur dann Erlaubnisscheine, wenn sie Mitglied in irgendeinem unserer 350 Angelvereine sind.

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