Dürfen an LSFV-Gewässern nur Mitglieder angeln? |
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Dürfen an LSFV-Gewässern (Pacht oder Eigentum) Angler aus Schleswig-Holstein nur dann angeln, wenn sie Mitglied im LSFV sind? Nein, alle Angler können Erlaubnisscheine für LSFV-Gewässer erhalten. Mitglieder des VDSF sind allerdings hinsichtlich der Kosten besser gestellt, denn die Unterhaltung von Angelgewässern ist eine Aufgabe, die ein Verband für seine Mitglieder übernehmen sollte. Diese Mitglieder bilden schließlich den Verband. Und jeder kann Mitglied werden. Selbstverständlich respektieren wir, wenn Angler sich nicht für einen Beitritt in einen Verein entscheiden. Aber ebenso selbstverständlich müssen diejenigen dann akzeptieren, daß sie nicht zu den gleichen Bedingungen angeln können wie Verbandsangehörige. Als Anglerverband wollen und müssen wir uns für die Interessen unserer Mitglieder einsetzen. Deren Interesse ist unter anderem, an reizvollen Gewässern angeln zu können. Um solche anbieten zu können, benötigen wir ein festes Fundament, auch in finanzieller Hinsicht. Wir wollen daher den Landessportfischerverband stärken, und der Landesverband besteht aus seinen Angelvereinen, so daß wir auch diese stärken wollen. Die Anknüpfung für den Kauf eines Erlaubnisscheins an eine LSFV-Vereinsmitgliedschaft ist für Angler ein Anreiz, eine solche Mitgliedschaft zu erwerben. Nicht wenige Angelvereine haben sich gebildet, nur um diese Hürde zu überwinden. Und sie sind damit zu einem festen Bestandteil des LSFV S.-H. geworden, über den wir uns freuen und der damit zur Größe, Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Verbandes beiträgt. Der Druck, in einen Angelverein eintreten zu müssen, um etwa am Nord-Ostsee-Kanal, Elbe-Lübeck-Kanal, der Elbe zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern und vielen anderen Angelparadiesen angeln zu können, besteht daher bewußt. Und nur weil dieses System erfolgreich ist, können wir für unsere Mitglieder auch die zahlreichen Leistungen des Verbandes anbieten. Attraktive Angelgewässer zu unterhalten gehört dazu. |
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