Welche Gewässer kann man frei beangeln?

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Welche Gewässer kann man frei beangeln, d.h. zwar mit gültigem Fischereischein, aber ohne zusätzliche Erlaubnisscheine?

Freies Angeln, also mit gültigem Fischereischein, aber ohne zusätzlichen Erlaubnisschein, gibt es in Schleswig-Holstein nur in den Küstengewässern, also in den im Hoheitsgebiet liegenden Teilen der Nord- und Ostsee. Zu den Küstengewässern zählen auch Abschnitte von sechs Flüssen in Schleswig-Holstein, nämlich:

  • Eider bis zum Bollwerk in Süderstapel
  • Stör bis zur Delftorbrücke in Itzehoe
  • Krückau bis zur Elmshorner Wassermühle
  • Pinnau bis zur Straßenbrücke in Uetersen
  • Trave bis zur Herrenbrücke zwischen Lübeck und Travemünde
  • Elbe bis zur Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bei Wedel

Von den genannten Punkten aus weiter landeinwärts sind diese Gewässer dann Binnengewässer, so daß Fischereirechte bestehen, die man ausüben darf, wenn man über einen Erlaubnisschein verfügt.

Achtung: Ausnahmen bestehen in der Schlei, der Eider vom Bollwerk Süderstapel bis zur Straßenbrücke in Tönning und der Trave von der ehemaligen Herrenbrücke abwärts bis nach hinaus in die Lübecker Bucht, wo auch in Küstengewässern selbständige Fischereirechte zu beachten sind. Informationen dazu sollte man vor Ort einholen.

In Mecklenburg-Vorpommern gelten übrigens andere Regelungen. Dort gibt es auch einen kostenpflichtigen Erlaubnisschein für die Ostsee.

 
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