Welche Unterlagen benötige ich als "Einheimischer"? |
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Zum Angeln in Schleswig-Holstein benötigen Sie in jedem Fall einen gültigen schleswig-holsteinischen Fischereischein mit der Abgabemarke des aktuellen Jahres. Die Abgabemarke erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde an Ihrem Wohnsitz (Gemeindeverwaltung, Rathaus). Mit diesem können Sie frei an den Küstengewässern angeln. Für Binnengewässer benötigen Sie darüber hinaus noch Erlaubnisscheine der jeweiligen Fischereirechtsinhaber. Zahlreiche Gewässer hat unser Verband gepachtet oder im Eigentum. Um dafür Erlaubnisscheine zu erhalten ist aber die Mitgliedschaft in einem unserer 350 Angelvereine im Lande erforderlich. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte wieder an. Zahlreiche Informationen, auch Ansprechpartner zu allen unseren Angelvereinen, finden Sie auf den Übersichten auf dieser Homepage. |