Das Corona-Virus hat auch das Angeln stark betroffen, wir haben laufend darüber informiert. Aber auch andere Begebenheiten beeinflussen unseren Verband und seine Gewässer. Darüber möchten wir nachfolgend berichten.

Die WSV-Gewässer NOK, ELK und Elbe konnten in den Wochen durchgehend gut vom Ufer aus mit den entsprechenden Abstandswahrungen beangelt werden. Es waren zwar bereits vor Ausbruch der Pandemie zahlreiche Erlaubnisscheine verkauft worden, aber dieser Verkauf konnte nach dem Schließen der Angelgeschäfte und der Geschäftsstelle nahtlos und einfach über das Internet fortgesetzt werden. Damit hat sich unsere technische Umstellung aus dem letzten Jahr sehr positiv bemerkbar gemacht, und die 2019 teilweise noch vernehmbare Kritik ist mittlerweile einer positiven Zustimmung gewichen.

Zur erheblichen Beeinträchtigung des Angels und des Vereinslebens führte aber das Verbot, Sportboothäfen, Steganlagen und vergleichbare Einrichtungen zu nutzen. Dadurch sind auch die LSFV-Boote noch nicht wieder zurück in den Gewässern. Frühestens ab dem 10.05. werden sie nutzbar sein. umsetzbar machen. Das Corona-Virus kann allen Personen gefährlich werden. Deshalb sollte allen Mitgliedern und Gästen klar sein, dass wir sie nicht ärgern, sondern schützen wollen.

Im Folgenden stellen wir Erläuterungen zu allen LSFV-Gewässern vor. Hierbei sei vorweg betont, dass sich die Preise im Vergleich zum Vorjahr auf demselben Niveau befinden.

NOK, ELK und Elbe

Alle drei Gewässer sind problemlos zu beangeln. Es kommen auch nach und nach neue Ausgabestellen hinzu. Immer mehr Angelgeschäfte erkennen den einfachen Zugang zu unseren Erlaubnisscheinen.

Großer Plöner See

Hier hat die Liegenschaftsverwaltung des Landes in den ersten Wochen des Jahres eine erfreuliche Entscheidung getroffen: die gemeinsamen Betreiber der Angelerlaubnis erhielten den Auftrag, den Landesteil des Gewässers in den Erlaubnisschein zu integrieren. Dadurch können jetzt mit einem Schein der Große und Kleine Plöner See ebenso wie der Bischofs-, Mühlen-, Trent-, Stadt-, Schwanen- und Schwentinesee sowie deren Verbindungsgewässer beangelt werden. Es stehen hier über 3.000 ha Wasserfläche für 15,- € (Tagesschein), 60,- € (Wochenschein) und 200,- € (Jahresschein) zur Verfügung.

Außerdem sollte an dieser Stelle noch einmal kurz darauf hingewiesen werden, dass durch eine Änderung im Landeswassergesetz, seit Beginn des Jahres 2020 alle im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 Sozialgesetzbuch IX behinderten Personen einen Elektromotor bis 900 Watt ohne weitere Genehmigungen (nur) für die Fahrten zum Angelplatz und zurück nutzen dürfen.

Einfelder See

Hier haben sich keine Veränderungen ergeben. Gäste dürfen nur vom Ufer aus angeln. Die Plätze sind im Erlaubnisschein dargestellt und vor Ort am Ufer durch Plaketten ausgewiesen. Es sind mit 50 Plätzen ausreichend Angelmöglichkeiten vorhanden.

Schaalsee

Der Pachtvertrag für eine 300 ha große Fläche bei Dargow lief zum Ende des letzten Jahres aus. Seit Mitte des letzten Jahres liefen Verhandlungen zur Fortsetzung des viele Jahrzehnte bestehenden Pachtvertrages. Vor wenigen Tagen teilte uns die Eigentümergemeinschaft unerwartet mit, dass sie in den nächsten Jahren gerne die Vergabe der Liegeplätze im Hafen in Dargow sowie die Ausgabe der Angelerlaubnisscheine selbst übernehmen möchten. Alle bisher dort liegenden Boote können in diesem Jahr noch zu den bisherigen Konditionen genutzt werden. Auch der Verkauf von Erlaubnisscheinen über hejfish an alle Gäste soll vermutlich vorerst fortgesetzt werden. Ob unsere LSFV-Mitglieder dieses Jahr noch von zwei alten Booten aus angeln können, wird aktuell noch innerhalb der Verpächter besprochen. Falls wir dieses vereinbaren können, würden die Scheine kostenfrei über hejfish bestellbar bleiben bzw. es musste wie bisher nur das Boot für 10,- € je Tag gemietet werden.

Die Verpächter betonten, dass dieses keineswegs als Trennung im Streit zu betrachten sei, sondern als ein Auslaufen eines normalen Vertragsverhältnisses. Sie möchten die fischereilichen Aktivitäten erst einmal reduzieren, was mit Verzicht auf Berufsfischerei und Verringerung der Gästeboote erreicht werden soll. Es könnte jedoch passieren, dass wir die Fischereirechte in einigen Jahren wieder anpachten können.

Dobersdorfer See

Am Dobersdorfer See dürfen unsere Gäste nur vom Boot aus Angeln. LSFV-Mitglieder können, wie am Stolper und am Westensee, kostenfrei angeln, müssen sich nur ein Boot mieten bzw. eine Mitfahrgelegenheit sichern. Gästeboote liegen in Tökendorf (5 LSFV-Boote) und in Schlesen (5 Boote vom AV Schlesen). Sie können über das Internet zusammen mit dem Erlaubnisschein bestellt und bezahlt werden.

Stolper See

Am Stolper See dürfen unsere Gäste ebenfalls nur vom Boot aus Angeln. LSFV-Mitglieder müssen sich nur ein Boot mieten bzw. eine Mitfahrgelegenheit sichern. Der AV Stolpe hält am Mühlenberg an der LSFV-Steganlage drei Gästeboote für Interessierte bereit.

Westensee

Am Westensee dürfen unsere Gäste ebenfalls nur vom Boot aus Angeln. LSFV-Mitglieder müssen sich auch hier nur ein Boot mieten bzw. eine Mitfahrgelegenheit sichern. An der LSFV-Steganlage in Wrohe liegen in wenigen Tagen drei Boote. Eventuell werden wir übergangsweise dort noch drei weitere Boote an Land platzieren, da die Steganlage in Langnis noch nicht nutzbar ist.

Dort ist die Sachlage schwierig. Durch die Klage einer Nachbarin haben Überprüfungen zum Parkplatz und zur Steganlage durch die Kreisbehörden stattgefunden, die zwei Probleme ergeben:

  1. Die Feuerwehr Westensee konnte im vergangenen Jahr keinen ausreichenden Rettungsweg zur Steganlage bestätigen. Das hatte eine Sperrung der Steganlage zur Folge, weil deren Betrieb gemäß Genehmigungsbescheid an einen Rettungsweg gebunden ist. Das wird vom LSFV nicht in Frage gestellt, denn Sicherheit liegt uns am Herzen. Das Problem bestand darin, dass dieser Umstand lange Zeit niemandem bekannt war, denn die Feuerwehr hatte regelmäßig an der Steganlage geübt und uns nie Bedenken mitgeteilt.
  2. Der Parkplatz für die Steganlagen und die Wochenendhäuser in Langnis wird seit etwa 50 Jahren als solcher betrieben, wurde aber nie für diesen Zweck genehmigt. Auch in unserem Bauantrag für die Steganlage aus dem Jahr 2011 ist er gemäß Planzeichenverordnung korrekt eingetragen. Es ist niemanden bewusst gewesen, dass es sich eigentlich nur um eine Grünlandfläche handelt. Auch die vorhandene Zuwegung ist bisher in keiner Karte/Genehmigung erfaßt.

Deshalb mußten für Parkplatz und Rettungsweg Genehmigungsanträge gestellt werden. Für den Parkplatz verlangte die zuständige Fachbehörde zusätzlich ein Lärmschutzgutachten. Das hat einige Monate Zeit gekostet und wurde durch notwendige Nachberechnungen verzögert. Über den Ärger und die Kosten wollen wir an dieser Stelle schweigen.

Nachdem wir zu Beginn die Anträge in einem Verfahren betrieben hatten, haben wir sie in vor einigen Wochen voneinander getrennt. Die Genehmigung zum Bau des Rettungsweges ist gerade eingetroffen. Wir hoffen, zum Ende der kommenden Woche den Bauauftrag vergeben zu können. Falls die Baufirma und das Wetter mitspielen könnte der Rettungsweg Ende Mai oder Anfang Juni hergestellt sein. Dann folgt hoffentlich die Freigabe der Steganlage.

Das Verfahren zum Parkplatz kann noch einige Wochen länger dauern. Das wirkt sich auf die gesamte Nutzung der Anlage aus. Bis auf weiteres werden sich die anglerischen Aktivitäten auf die Steganlage in Wrohe konzentrieren. Die dortige Steganlage liegt etwa 220 m vom gemeindlichen Parkplatz entfernt.

Die Boote an unseren Seen sind meistens mit einem Nummernschloss versehen. Der jeweilige Code wird mit dem Erlaubnisschein den Nutzern übermittelt. Wir bitten alle, mit den Booten pfleglich umzugehen und sie anschließend wieder sauber und verschlossen zu verlassen. Sie sollten immer in einem Zustand sein, in dem man sie in Empfang nehmen möchte. Falls Zubehör kaputt oder verloren geht bitten wir um sofortige Mitteilung, damit wir umgehend reagieren können.