Neue EU-Verordnung droht Anglern

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22.04.2008

Martin Franz Rendsburg – Offensichtlich nichts Gutes erwartet die Angler mit einer neuen Verordnung der Europäischen Union aus Brüssel. Darin geht es um „Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals“. Darüber referierte Martin Franz, Leiter der Abteilung Fischerei im Amt für ländliche Räume in Kiel auf der LSFV-Jahrestagung in Rendsburg.

Die Aal-Verordnung ist nach seinen Worten bereits geltendes Recht, das sich speziell an die Nicht-Erwerbsfischer – also die Angler – wendet. Als Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Aalbestandes nannte Martin Franz die Erstellung, die Genehmigung und die Umsetzung von sogenannten Aalbewirtschaftungsplänen. Weitere Maßnahmen seien Besatumaßnahmen bei Glasaal- und Satzaalfang, eine Berichterstattung, die Bewertung, Maßnahmen in Gemeinschaftsgewässern sowie Informationen über Fangtätigkeiten und Sanktionen.

Allein in Schleswig-Holstein gebe es drei von bundesweit 15 Aaleinzugsgebieten: Die Eider mit den Küstengewässern, die Elbe und die Schlei-Trave. Martin Franz: „Ziele der Aalbewirtschaftungspläne sind die Verringerung der anthropogenen Sterblichkeit sowie eine Blankaalabwanderung von mindestens 40 Prozent.“

Für die Aalbewirtschaftungspläne sollen nach den Worten von Martin Franz zunächst die Daten von vor 1980 verwendet werden. Zur Methode gehöre die habitatsbezogene Bewertung der Aalpopulation, die Zugrundelegung von Daten vergleichbarer Einzugsgebiete sowie die Beschreibung und Analyse des gegenwärtigen Aalbestandes. Hinziu komme eine Reduzierung der kommerziellen Fangtätigkeit sowie eine Einschränkung der Sportfischerei. Angedacht seien Besatzmaßnahmen aber auch strukturelle Maßnahmen zur Sicherung der Durchgängigkeit von Flüssen und zur Verbesserung ihrer Lebensräume sowie dieVerbringung von Blankaalen aus Binnengewässern in Gewässer, aus denen die ungehindert in die Sargassosee abwandern können.

Martin Franz sprach aber auch von Maßnahmen gegen Raubtiere: „Und hier könnte für die Angler wieder der Kormoran ins Gespräch kommen.“ Angedacht sei auch die befristete Abschaltung von Wasserkraftwerksturbinen sowie Maßnahmen in Bezug auf die Aquakultur.

Wer bis zum 31. Dezember 2008 keinen Aalbewirschaftungsplan der EU zur Genehmigung vorgelegt hat muss mit schweren Folgen rechnen. Martin Franz zählte sie auf: Eine Reduzierung des Fischereiaufwands um mindestens 50 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Fischereiaufwand der Jahre 2004 bis 2006- Hinzu kommen eine Verringerung der Aalfänge um mindestens 50 Prozent. Übrigens: Die Reduzierung sei bereits vom 1. Januar 2009 umzusetzen.

Und erlaube ein Mitgliedsstatt die Befischung von Aale von weniger als 12 Zentimeter Länge, so behalte er mindestens 60 Prozent der Vermarktung zum Zwecke der Aufstockung des Besatzes vor, heißt es in der Verordnung, um die Abwanderungsraten von Blankaalen zu erhöhen.

Der Prozentsatz betrage im ersten Jahr mindestens 35 Prozent und werde jährlich um mindestens fünf Prozent erhöht. Die Ergebnisse müssten der EU selbstverständlich ausführlich berichtet werden. Danach übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezember 2013 einen Bericht mit statistischer und wissenschaftlicher Bewertung. Danach werde die Kommission auf der Grundlage des Berichts geeignete Maßnahmen vorschlagen.

Nicht nur die Teilnehmer der LSFV-Jahrestagung waren bestürzt über die Auswirkungen der EU-Aal-Verordnung. Auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wirkte geschockt: „Das kann doch nicht angehen. Da werden wir uns drum kümmern“, versprach der Gespräche mit dem ihm persönlich bekannten EU-Kommissar Borg von der Insel Malta.

Auch der LSFV ist davon betroffen. Er muss die Fangstatistiken seiner Vereine zur Ermittlung der Zahlen durch das ALR liefern. Deshalb appellierte LSFV-Präsident Ernst Labbow an die Vereine, schnellst möglich die Fangstatistik an den LSFV zu senden, sonders sei es mit dem Aalfang in Schleswig-Holstein bald vorbei. Welcher Verein seine Zahlen gemeldet oder nicht gemeldet habe, solle mit den Kreisvorsitzenden abgestimmt werden.

 

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