Informationsveranstaltung für Lehr- und Prüfberechtigte

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01.07.2009
Etwa 5000 Menschen werden jährlich in Schleswig-Holstein von Anglern zu Anglern ausgebildet. Auch der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein ist als beliehener Träger des Landes für die Fischereischeinprüfung seit vielen Jahren für diese Ausbildung verantwortlich. Der Verband selbst stellt immer angemessene Anforderungen an seine Ausbildung. Auf dem Weg dahin ist am 1. Juni 2009 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) in Kraft getreten, die  am 19. Juni 2009 den Koordinatoren der Kreisverbände und interessierten Lehr- und Prüfberechtigten in Neumünster vorgestellt wurde.

LuPb20090619.jpg Die APO regelt sowohl die Abläufe in den Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung als auch die Abläufe in den Fischereischeinprüfungen. Sie wurde von einem Arbeitskreis „Fischereischeinwesen" unter der Leitung von Vizepräsident Boie Lorenz und Bernd Stracke ausgearbeitet. Dem Arbeitskreis gehören außerdem an: LSFV-Geschäftsführer Robert Vollborn, Uwe Gentz, Ralf Grimm, Sigurd Kramp, LSFV-Vizepräsident und LSFV-Biologe Rüdiger Neukamm, Klaus-Peter Köhler, Peter Susat und Manfred Brembach.

Neu ist, dass künftig nicht nur Kreisverbände allein die Lehrgänge anbieten können, sondern auch die einzelnen Angelvereine direkt. Die Koordinatoren der Kreisverbände stellen sicher, dass in der regionalen Zuständigkeit des Kreisverbandes flächendeckend qualitativ hochwertige Lehrgänge auf einem einheitlichen Niveau stattfinden. Wichtig: Die Lehrgänge sollten sich verstärkt an den Bedürfnissen und Wünschen der Teilnehmer ausrichten.

Wichtig ist auch die Bestellung neuer Lehr- und Prüfbefähigter. Sie sollen nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von den Koordinatoren der Kreisverbände ausgewählt und durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen für ihre Tätigkeit befähigt werden.

Zentrale Person in den Ausbildungsgängen der künftigen Angler ist der Lehrgangsleiter. Neben der Organisation des Lehrganges sorgt er auch für eine Zusammenarbeit mit den Angelfachgeschäften vor Ort als Anlaufstellen für Anmeldungen sowie den Bildungseinrichtungen als Anbieter von Lehrgängen. Er sorgt auch dafür, dass sich die örtlichen Angelvereine bei den Lehrgängen präsentieren und so neue Mitglieder gewinnen können.

Aber auch an die Lehr- und Prüfberechtigten werden künftig höhere Anforderungen gestellt. Eine Verlängerung der Lizenz setzt die regelmäßige Schulung und den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen voraus. Außerdem können die Lehr- und Prüfberechtigten den Umfang ihrer Lehrtätigkeit individuell gestalten. Sie  sollten zwischen 25 und 35 Unterrichtsstunden à 45 Minuten anbieten. Maximal sollten an einem Lehrgang 35 Personen Teilnehmen. Damit will der LSFV die Qualität der Ausbildung nachhaltig steigern.

 
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