Projekt "Stopp Discards" vorerst gescheitert |
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| 17.07.2009 | |
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Unter der Überschrift „Discards sollen abgeschafft werden" fand
sich in der Ausgabe 2/2008, Seiten 10ff des „Fischerblattes" des Deutschen Fischerei-Verbandes
ein interessanter Bericht zu dem Bemühen der EU, die Menge unerwünschten
Beifangs zu reduzieren, die ungenutzt wieder zurückgeworfen werden muß. So sollte
ein längst überfälliger Beitrag zur Verbesserung der Fischbestandssituationen geleistet
werden durch einen eigentlich naheliegenden Gedanken, der bereits im Jahr 2000,
gleich nach Gründung des 2004 wieder aufgelösten Dachverbandes der
schleswig-holsteinischen Fischereiverbände („Landesverband
Schleswig-Holsteinischer Angler und Fischer e.V."), besprochen worden war:
durch Verzicht auf Mindestmaße und im Gegenzug die Einführung des Gebotes, die
gesamte Fangmenge anzulanden und diese auf eventuelle Quoten anzurechnen hätte
schon seit Jahren die sinnlose Vergeudung von kaum vorstellbaren Mengen an
Jungfischen vermieden werden können.
Nun hat bürokratischer Sand im EU-Getriebe hoffnungsvolle Ansätze eines Verantwortungsbewußtseins in der EU-Fischereipolitik zerstört.
Ursache für die Rückwürfe sind rechtlich vorgeschriebene
Mindestmaße und die Überlegung, daß Fische
auf jeden Fall einmal im Leben die Chance haben sollen, abzulaichen und damit
für eine Bestandserhaltung zu sorgen. Erst anschließend, nach mindestens einer
Reproduktion, sollen sie gefangen werden können.
Dieser Gedanke funktioniert, wenn der zurückzusetzende Fisch
überlebensfähig ist und sich später tatsächlich noch fortpflanzt. Um
argumentative Schlupflöcher und Schutzbehauptungen auszuschließen gelten diese
Maßnahmen generell, so daß das Zurücksetzen ohne Ausnahme und unabhängig vom
Zustand des Fisches geschehen muß. Der Fisch kann also, selbst wenn er durch
den Fangvorgang getötet wurde, nicht verwertet werden.
Da aber jemand, der vom Fischfang lebt, eine bestimmte
Mindestmenge wirtschaftlich verwerten muß, fängt er bis zu deren Erreichung
entsprechend lange und unter Vernichtung entsprechend vieler Jungfische. Und an
diesem Punkt funktioniert der Gedanke des „Bestandsschutzes durch Mindestmaße“
eben gerade nicht mehr, im Gegenteil, er schadet erheblich. Nach Schätzungen
der Welternährungsorganisation FAO beträgt die sinnlos vergeudete Menge
weltweit jährlich mindestens 20 Millionen Tonnen. Damit führen zum Schutz von
Fischen erlassene Vorschriften zu einer gigantischen Schädigung der Bestände.
Es ist höchste Zeit für eine drastische Änderung dieser Situation. Dazu sollte
die o.g. Studie die Grundlagen schaffen.
Leider verhindert ein kleines, aber wesentliches rechtliches Detail die
Durchführung der Studie. Sie könnte nach EU-Recht leider nur
- entweder nach den Regeln der kommerziellen Fischerei
durchgeführt und von der Wissenschaft begleitet werden. Dann lassen sich die Mindestanlandelängen
und technischen Regularien aber nicht aufheben, um die es hierbei aber gerade
ging;
- oder unter wissenschaftlicher Regie auf kommerziellen
Fahrzeugen durchgeführt werden. Dann wären alle erdenklichen
Ausnahmegenehmigungen möglich, nicht jedoch eine Vermarktung der untermaßigen
Fänge für den menschlichen Konsum. Die EU wird aber keinen Fischer finden, der
seinen Fang auf die Quote anrechnen läßt, obwohl dieser höchstens als Fischmehl
vielleicht 10 Cent je Kilogramm als Verdienst einbringt.
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