Schildbürgerstreich im Kreis Plön? |
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| 05.01.2010 | |
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Mit dem Herbst und den ersten kalten Tagen des Jahres beginnt für die Angler in Schleswig-Holstein die Zeit des Meeresfischens an Nord- und Ostsee. Im Kreis Plön allerdings rätseln die Angler über einen Schildbürgerstreich. Hier stoßen sie in einem etwa zwei Kilometer langen Strandabschnitt im Bereich des Naturschutzgebietes „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen" in der Gemeinde Behrensdorf auf Angelverbotsschilder. Das ist auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches: Durchaus können in Naturschutzgebieten auch mal einzelne Flächen für Angler gesperrt werden. Dennoch spricht der Präsident des Landessportfischerverbandes (LSFV) Schleswig-Holstein, Peter Heldt, von einem „ebenso unglaublichen, wie einmaligen Vorgang" im Angelland Schleswig-Holstein. Denn: Eigentlich ist das Angeln in diesem Schutzgebiet gar nicht verboten, sondern ausdrücklich von ausgewiesenen Plätzen aus erlaubt. Peter Heldt: „Der Kreis Plön unterlässt es nur, diese Angelplätze einzurichten, und hebelt so die Erlaubnis wieder aus. Ein entsprechender Antrag des LSFV wurde abgelehnt.
Den Anglern als Nutzungsberechtigten ist es trotzdem nicht nur möglich, das Naturschutzgebiet ganzjährig zu betreten. Sie dürfen auch angeln, „wenn sie mit beiden Füßen im Wasser stehen, denn genau dort verläuft die Grenze des Schutzgebietes", fügte Heldt hinzu. Auch nur einen einzigen Schritt an das Ufer zurücktreten dürfe man beim Angeln aber nicht. Die behördliche Begründung ist eine den Anglern unterstellte Störung von brütenden und rastenden Küstenvögeln. LSFV-Präsident Peter Heldt: „Dass dort Spaziergänger gehen, Kinder spielen, Hunde frei laufen scheint den Vögeln offenbar egal zu sein, ebenso wie eben die Angler, die mit Füßen im Wasser stehen."
Eine zusätzliche Merkwürdigkeit ergibt sich durch den veränderlichen Wasserstand. Ein Platz, der von Hochwasser umspült wird, ist anglerisch frei. Aber wenn sich das Wasser zurückzieht, ist der gleiche Platz wieder Naturschutzgebiet, wo (nur) die Angler stören. Wer das nicht versteht, befindet sich in guter Gesellschaft und muß sich keinesfalls Gedanken über seinen Geisteszustand machen. Seit Monaten schon versucht der LSFV Schleswig-Holstein über Landrat Dr. Volkram Gebel zu intervenieren, doch der Kreis Plön beharrt offenbar auf seine Haltung. Peter Heldt: „Dabei nutzen die Angler den Bereich dort fast ausschließlich im Herbst und Winter und damit außerhalb der Brut- und Setzzeit." Der LSFV habe auch mit dem zuständigen Ministerium auch für den Bereich des Naturschutzgebietes „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen" Freiwillige Vereinbarungen über die Nutzung von Schutzgebieten geschlossen, um Nutz- und Schutzgedanken vereinbaren zu können. Akzeptiert würde ein Nutzungsverbot, das einheitlich alle betreffe. Wo man zum Schutz der Natur nicht spazieren gehen darf, darf man auch nicht angeln," sagte Peter Heldt über das Selbstverständnis der Angler. Aber wo Menschen zwanglos den Aufenthalt am Strand genießen, da gehe von einem still am Ufer sitzenden Angler keine erhöhte Gefahr für Tiere oder Pflanzen in den Dünen aus. Die Angler fühlen sich durch die vom Kreis Plön aufgestellten Angelverbotsschilder irritiert. Heldt: „Eigentlich gibt es in dem Naturschutzgebiet ‚Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen' eher andere Probleme als Angler." Große Teile der ökologisch wertvollen Bereiche würden nämlich durch Bewuchs mit der Kartoffelrose (Rosa rugosa) zugewuchert und damit in ihrer Funktion beeinträchtigt. Hier dürften aktive Schutz- und Entwicklungseinsätze angebracht sein. LSFV-Präsident Heldt: „Wir freuen uns, wenn künftig die Betreuung dieses Naturschutzgebietes mehr auf diesen Schwerpunkt abzielt, als auf die Vertreibung von Anglerinnen und Anglern um eine einzige Fußlänge." |
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