Glasaalbesatz„Der Vorstoß der Europäischen Kommission kommt für uns sehr überraschend“ so Peter Heldt, Präsident des LSFV Schleswig-Holstein. „Eigentlich sahen wir uns hinsichtlich eines verbesserten Aalmanagements auf einem guten Weg. In unserem Verband bestehen erhebliche Zweifel, dass Fangverbote ein konstruktiver Beitrag hinsichtlich der gebotenen Bestandserhöhung des Aales sind.“

Aale sind traditionell ein begehrter Speisefisch an der Küste. Sie sind Brotfisch der Kutter- und Küstenfischerei und auch sehr beliebt bei Anglern. Der Aal ist somit für die Berufs- als auch für die Angelfischerei nicht wegzudenken. Diese Fischart hat einen sehr positiven Einfluss auf die Landeskultur und auf den Tourismus, insbesondere in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern.  Jetzt sollen diejenigen mit Verboten belegt werden, die am meisten für den Erhalt der Aale kämpfen und das sind unumstritten wir organisierten Angler. Dies ist einfach so nicht hinzunehmen!

Allein der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein führt jährlich Besatzmaßnahmen mit Glasaalen und vorgestreckten Aalen in einem Finanzvolumen von ca. 200.000 EUR durch. Auch die Binnen- und Küstenfischereibetriebe führen jährlich intensive Aalbesatzmaßnahmen durch.

Unsere intensiven Forderungen nach sinnvollen Schutzmaßnahmen für den Aal, wie z. B. die Durchgängigkeit von Fliessgewässern zu verbessern, die Mortalität an Wasserkraftanlagen und bei der Kühlwasserentnahme zu verringern, illegale Fänge von Glasaalen vor den europäischen Küsten zu unterbinden und den Fraßdruck durch Kormorane zu reduzieren, wurden jahrelang ignoriert.

Wir haben in Deutschland eine gültige Aalverordnung und gültige Managementpläne. Hierbei spielt die Einbeziehung der Küstengewässer eine wesentliche Rolle. Es sind vielfältige Maßnahmen zum Schutz des Aales verabschiedet worden und es bestehen Prognosen, bis wann konkrete Zielvorgaben erreicht werden müssen. Nun täte man sicher gut daran erst einmal abzuwarten, ob die bisherigen  Bemühungen Erfolg haben, bevor generelle Fangverbote ausgesprochen werden. Gerade in Schleswig-Holstein werden die Besatzmaßnahmen durch ein umfangreiches Monitoring begleitet, dass fundierte Erkenntnisse zum Bestandsaufbau, zum Wachstum der Tiere und zur Besatzeffizienz liefert. Demnach sind Besatzmaßnahmen nicht nur sinnvoll sondern sogar unverzichtbar, wenn der Aal weiterhin ein fester Bestandteil unserer heimischen Gewässerfauna bleiben soll. Doch wer soll die Besatzmaßnahmen finanzieren und durchführen, wenn keiner mehr den Aal befischen darf?

Es ist absolut nicht einzusehen, warum die Europäische Kommission die gültige Aalverordnung, die genehmigten Managementpläne und alle damit verbundenen Maßnahmen zum Erhalt  des Aales, die finanziellen Aufwendungen, den Einsatz von Europäischen Fördermitteln und das sehr umfangreiche ehrenamtlich Engagement, insbesondere von uns organisierten Anglern, von heute auf Morgen ignoriert und ohne Vorbereitung, Anhörung und ohne wissenschaftlich basierende Erkenntnisse dieses Fangverbot durchsetzen will.