Eine Organisation, die sich angeblich um die Interessen von Tieren kümmert, hat mal wieder Anzeigen erstattet wegen einer Angelveranstaltung für Kinder im südwestlichen Schleswig-Holstein. Als Begründung wurde, wie bei unzähligen Anzeigen zuvor, die falsche Behauptung erhoben, es habe sich um ein verbotenes Wettfischen gehandelt.
Der LSFV steht mit Anglern vor Ort in Kontakt und unterstützt rechtlich, falls es tatsächlich in einem Ermittlungsverfahren zu einer Anhörung kommen sollte. Angesichts der offensichtlich laienhaften Argumentation der Organisation und des ebensolchen Versuches, § 39 LFischG mit dem Verbot des Wettangelns auf diese Veranstaltung anzuwenden, sollte aber eher eine schnelle Einstellung des Verfahrens zu erwarten sein.