In der deutschen Sprache haben wir mit dem Begriff „barrierefrei“ eine sehr spezielle Übersetzung gewählt, die nahezu überall auf der Welt die leichte und einfache Zugänglichkeit für alle Menschen zu Bauwerken, Internet, Mobilität und anderem Menschengemachten heißt.

Wir bauen barrierefreie Angelplätze! Diese Angelplätze stehen allen Anglerinnen und Anglern zur Verfügung, die notwendige Berechtigungen, den Fischereischein und die Angelerlaubnis, haben. Einfach und leicht zugänglich ist für manche Menschen unentbehrlich, für viele notwendig und für alle komfortabel. Deshalb steht auf den kennzeichnenden Schildern an den Angelplätzen die Bitte um Rücksicht aufeinander.

Wer darf nutzen? Unsicherheit von vielen Seiten …

Seit April erreichen die Geschäftsstelle und mich vermehrt Anfragen von verunsicherten Anglern, die sicher sein wollen, dass der Grad ihrer Behinderung genügt. Andere berichten, sie hätten ihren Schwerbehindertenausweis nach Ende ihrer Berufstätigkeit nicht mehr verlängern lassen. Vorübergehend, nach einer Operation beeinträchtigte, fragen nach einer kurzfristigen Erlaubnis, bis zur Genesung ebenfalls die Angelplätze benutzen zu dürfen. Weitere beschweren sich über Fischereiaufseher, die den Schwerbehindertenausweis kontrollieren wollten. Einige sollen erkennbar schwerbehinderte Angler der barrierefreien Plätze verwiesen haben. Und in mehreren Fällen gab es wohl hitzige Wortgefechte zwischen Vereinsmitgliedern und Gastanglern, die gemeinsam mit einem behinderten Angehörigen vom barrierefreien Angelplatz oder sogar daneben fischten.

Sabine Hübner zeigt, im Rollstuhl sitzend, auf das Geländer eines barrierefreien Angelplatzes.
Sabine Hübner weiß nach etlichen neu gebauten barrierefreien Angelplätzen, worauf es ankommt, damit möglichst viele Nutzer etwas von diesen Plätzen haben – denn genau darum geht es!

Ich möchte an dieser Stelle klarstellen:

  • die barrierefreien Angelplätze sind von allen, die Fischereiabgabe bezahlen, zum größeren Anteil solidarisch mitfinanziert.
  • Das Land Schleswig-Holstein hat dem Plan, auf dessen Basis wir die Plätze bauen, ausdrücklich den Titel „Ein Land des Miteinanders“ gegeben.
  • Unser deutsches Grundgesetz sieht das Benachteiligungsverbot vor, nicht die Bevorteilung von Menschen mit Behinderung vor.
  • Anglerinnen und Angler mit Behinderung dürfen auch von allen anderen Uferangelplätzen fischen, sofern sie einen Fischereischein und eine Angelberechtigung dafür vorweisen können, nicht nur von den barrierefreien Plattformen. Sie angeln – wie alle anderen auch – auf eigene Gefahr.
  • Nur wenige Berechtigte dürfen die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises verlangen, die Fischereiaufsicht gehört nicht dazu.
  • Speziell an der Eider gibt es Erlaubnisscheine, die für alle barrierefreie Angelplätze dort gelten und auch ca. 100 Meter links und rechts daneben einschließen, die jeder erwerben und entsprechend verwenden darf.

Bitte sorgt für die Verbreitung dieses Verständnisses und der Information, damit Angelvergnügen die schönste Nebensache der Welt bleibt – für alle!

Das Foto zeigt die Autorin Sabine Hübner im Porträt, gut gelaunt vor einem sattgrünen Hintergrund aus Pflanzen.

Eure Sabine Hübner