Die Ausgabe von Jahreserlaubnisscheinen für LSFV-Gewässer hat sich im Jahr 2017 spürbar verändert. Die Erläuterungen sind vor Weihnachten an alle Vereinsvorstände verschickt worden. Da die Informationen aber noch nicht an alle Mitglieder weitergeleitet wurden, herrscht an der Basis häufig noch Verwirrung. Um dieser entgegen zu wirken sollen hier einige Klarstellungen erfolgen.
Einer der Auslöser zur Veränderung unserer Ausgabemodalitäten war der Kauf einer rund 278 großen Fläche am Westensee in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband. Dieser Beschluss wurde von der Mitgliederversammlung 2015 mit 255:79:1 (Ja:Nein:Enthaltung) angenommen. Die finanziellen Verpflichtungen wurden/werden hauptsächlich mit Hilfe der dafür eingeworbenen Umlage sowie der Verwendung hierfür einsatzfähiger Rücklagen bestritten.
Der LSFV hat hierzu bei den Ausgabemodalitäten der Erlaubnisscheine reagiert. Alle LSFV-Mitglieder mit gültiger Jahresmarke können ohne weitere Erlaubnisscheingebühren am Tage vom Boot aus in unseren LSFV-Seen angeln. Hierzu zählen bislang der Westensee (8 Boote), der Stolper See und der Schaalsee (beide 6 Boote). Beim Dobersdorfer See (5 Boote) wird die Sachlage noch mit den dortigen Vereinen besprochen. Das LSFV-Präsidium ist zuversichtlich, dass wir auch hier bis zum Beginn der Angelsaison eine Öffnung erreichen. Diese beginnt in der Regel am 1. Mai.
Die Ausgabe der Erlaubnisscheine erfolgt allein über das Internet und ist mit einer Bootsmiete von 8,- € pro Tag verbunden. Hiervon werden die Unterhaltungs- und Betreuungskosten der Boote getragen. Der Vorteil dieser Umsetzungsstruktur besteht darin, dass wir keine Mehrwertsteuer für die Erlaubnisscheine abführen müssen und dadurch Kosten sparen. Gleichzeitig können unsere Mitglieder auf den ersten Blick erkennen, wofür ein Teil ihres Jahresbeitrags von 5,50 € im Jahr verwendet wird und dass sich eine Mitgliedschaft unmittelbar anglerisch lohnt. Mitglieder, die über keinen eigenen Internetzugang verfügen, sollten sich über ihren Verein mögliche Angeltermine sichern.
Das Angeln vom Ufer geht häufig aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht bzw. ist auf Grund der eigentumsrechtlichen Verhältnisse, der Gewässerstrukturen vor Ort und/oder der Pachtverträge nicht möglich.
Sollte der Zuspruch wesentlich höher sein als es die bisher vorhandenen Boote zulassen, werden wir versuchen, die Anzahl der Boote zu erhöhen.
Ein weiterer Grund für die Änderung unserer Ausgabemodalitäten war der Übertritt von zwei Vereinen aus dem LSFV (mit 38.769 Mitgliedern, Stand 31.12.2015) zur Anglerunion Nord (915 Mitgliedern, Stand 31.12.2015), die ebenfalls, wie wir, Mitglied im Deutschen Angelfischerverband (DAFV) ist. Wir hatten einige Jahre vorher unsere Erlaubnisscheinpreisgestaltung von drei Gruppen (LSFV-, DAFV- und Nicht-DAFV-Mitglieder) auf zwei Stufen (DAFV- und Nicht-DAFV-Mitglieder) verändert. Dadurch wollten wir signalisieren, dass der LSFV nach der Verschmelzung der beiden Bundesverbände sich auch für eine Verschmelzung der beiden Landesverbände bereitmachen wollte. Vorhandene Gräben sollten frühzeitig dichtgeschüttet werden. Dazu ist es aber bisher nicht gekommen.
Deshalb müssen wir uns wieder verstärkt und konzentriert unseren LSFV-Mitgliedern widmen, die loyal den Verband tragen, ideell und finanziell, und die deshalb die ungeteilte Leistungsbereitschaft des LSFV für sich beanspruchen können. Dazu gehört selbstverständlich die Bereitstellung und Unterhaltung der Angelgewässer des LSFV.
Die Ausgabe der günstigen Jahreserlaubnisscheine erfolgt nun nur noch an LSFV-Mitglieder. Gäste können nach wie vor die kurzzeitigen Erlaubnisscheine zu den bisherigen Konditionen erhalten. Hierbei wird weiterhin zwischen DAFV-Mitglieder und Nicht-DAFV-Mitgliedern unterschieden. Erstere zahlen günstigere Preise, da wir vom Sinn einer bundesweiten einheitlichen Anglerorganisation überzeugt sind und diesem Aspekt auch in unserem täglichen Angelgeschäft eine stärkere Bedeutung zukommen lassen wollen. Letztlich können bis auf die Angler/innen, die keine Fischereischeinprüfung abgelegt haben und nur einen Urlauberfischereischein besitzen, alle Angelinteressierte in unseren Gewässern angeln, eben nur zu unterschiedlich hohen Preisen. Dieses ist ein völlig normaler Vorgang. In der Regel kann man in jedem Verein die Vereinsangebote nur nutzen, wenn man dort ein Mitglied ist. Das ist bereits aus Versicherungsgründen beachtenswert. Daher ist es aus unserer Sicht auch unverständlich, wenn sich ausgetretene (ehemalige) Mitglieder darüber aufregen, anders als Mitglieder behandelt zu werden.
Für eine Übergangsfrist, das Jahr 2017, sollten als Ausnahme nur noch die Elbe-Erlaubnisscheine wie im Vorjahr über jene zwei Vereine im ASV Hamburg ausgegeben werden, die das seit vielen Jahren für uns durchführen. Diese Ausnahme war mit den Mitpächtern, dem Fischer Panz aus Hohnstorf und dem Anglerverband Niedersachsen, abgestimmt. Infolge einer missverständlichen Formulierung führte dieses Vorhaben aber zu Kritik. Deshalb hat das Präsidium die Ausgabe von Jahresscheinen für Mitglieder im SAV Hamburg und für das Jahr 2017 auf alle WSV-Gewässer ausgedehnt. Damit soll die Zeit gewonnen werden, die notwendig ist, um das weitere Vorgehen zur Besserstellung unserer Mitglieder rechtzeitig vorzubereiten. Die Ausgabe dieser Erlaubnisscheine erfolgt ausschließlich über die Verbandsgeschäftsstellen in Hamburg und Kiel, nicht aber über andere Ausgabestellen. Dem ASV Hamburg wird damit die Bedeutung der WSV-Gewässer für seine Mitglieder und der damit verbundene Verwaltungsaufwand vor Augen geführt. Außerdem können wir den Erlaubnisscheinverkauf an diese regionale Anglergruppe besser abschätzen lernen.
Falls Sie Fragen haben oder Anregungen geben möchten sollten Sie sich direkt an die LSFV-Geschäftsstelle in Kiel wenden.