AWZAm 22./23. April fand die Fishing Masters Show 2017 auf der Insel Fehmarn statt. Die vom Jahr Top Special Verlag organisierte Veranstaltung lockte zahlreiche Besucher an. Ein großes Thema waren auch dort die vom Bundesumweltministerium geplanten Angelverbote in sechs Schutzgebieten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

Der LSFV möchte dazu noch einmal klar Stellung beziehen: wir stehen für ein klares Nein zu den geplanten Angelverboten in den AWZ-Schutzgebieten!

Bereits im Februar 2016 gab es eine Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt in Hamburg. Die betroffenen Verbände konnten dort Position beziehen zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen. Ein absolutes Angelverbot war in diesen Seegebieten angedacht.

Immer noch plant das Bundesumweltministerium in sechs Seegebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone das Angeln jetzt allerdings „nur“ noch teilweise zu verbieten. Ursprünglich wurde das mit dem Schutz von Riffstrukturen, Meeressäugern und Seevögeln begründet. Die Boote der Angler würden die Schutzziele gefährden. Fast alle anderen Nutzungen sollen aber weiterhin erlaubt bleiben. Seeschifffahrt, Sportschifffahrt, die Ausbeutung von Bodenschätzen, die Verlegung von Seekabeln, der Bau von offshore-Windparks und vieles andere mehr. Warum nun ausgerechnet die Angler diese Schutzziele mehr gefährden als alle anderen Nutzer konnten die Behördenvertreter den Anglervertretern auch auf wiederholte Nachfrage nicht nennen.

Man kann eigentlich erwarten, dass ein Bundesministerium bei einem Vorhaben mit derartig drastischen Auswirkungen für eine so große Gruppe wie uns Angler sofort eine ganze Fülle an wissenschaftlichen Begründungen aus der Schublade holt. Das war nicht der Fall. Ursprünglich sollten die Schutzgebiete bis zum Juni 2016 ausgewiesen werden. Hätte es vernünftige Gründe gegen die Anwesenheit von Anglern in diesen Seegebieten gegeben, dann hätte das Ministerium sie wohl schon lange schlagkräftig ins Feld geführt. Da kam aber nichts!

Als man seitens des Bundesumweltministeriums merkte, dass die Argumente für ein Verbot der Angelei dünn waren, wurde dann das Thema Dorsch hinzugenommen. Aber auch dadurch ließ sich ein Nutzungsverbot für Angler nicht begründen, zumal der Dorsch ausschließlich nach Fischereirecht zu behandeln ist und nicht nach Artenschutzrecht. Deshalb wurde danach zusätzlich die Hilfsargumentation aufgebaut, man wolle den Dorsch als Nahrungsgrundlage für Schweinswale und Robben schützen – was wiederum so nicht zutraf.

Festzustellen bleibt: es gibt nach wie vor keine vernünftigen Begründungen, warum ausgerechnet die Angler stärker als alle anderen Nutzer Schutzziele gefährden, die noch nicht einmal verbindlich und nachvollziehbar festgelegt worden sind. Das Ministerium weiß offenbar nur, daß es die Angler ausschließen will, aber leider noch nicht, aus welchem Grund.

Pauschale Angelverbote ohne nachvollziehbare sachliche Begründungen im Vorfeld lehnt der LSFV genauso pauschal ab!

Ohne sachliche, fachlich fundierte Argumente kann man so etwas überhaupt nicht diskutieren. Daher sollte Frau Ministerin Hendricks die unsinnige Idee endgültig zu den Akten legen.

Viele Angler aus der gesamten Republik kommen zum Angeln nach Schleswig-Holstein. Angelurlauber zahlen hier unter anderem die Fischereiabgabe und schaffen damit die finanzielle Grundlage für zahlreiche Artenschutzprojekte (wie z.B. für den Aal, die Meerforelle, den Schnäpel und viele andere mehr). Gepaart mit dem ehrenamtlichen Einsatz der organisierten Angler kann man mit diesen Geldern Großartiges bewegen. Fallen diese Einnahmen auf einmal sehr viel geringer aus, könnten Projekte einfach wegfallen. Daher wäre ein Fangverbot in vielerlei Hinsicht sogar kontraproduktiv für den Artenschutz.