Eilmeldung! Ausnahmsweise nicht zum Thema „Corona“: ab sofort (27.10.2020) reicht es, wenn Erlaubnisscheine digital vorliegen. Dazu hat das MELUND dem LSFV vollkommen überraschend folgende Informationen geschickt:

„(…) Wie Sie wissen, hatten wir den einschlägigen § 14 Abs. 1 des LFischG bisher immer als „Schriftformerfordernis“ ausgelegt. Angesichts der mittlerweile enorm fortgeschrittenen Digitalisierung haben wir diese Rechtsauslegung noch einmal überprüft. Dabei sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass Erlaubnisscheine, die auf mobilen Endgeräten vor Ort vorgezeigt werden, die Anforderungen der Norm – hier insbesondere die Formulierung des „…bei sich führen“ – erfüllen. Bei der Auslegung des Gesetzes sind gesellschaftliche und technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Mittlerweile kann es als selbstverständlich gelten, dass in der Sache vergleichbare Dokumente (privatrechtliche „Erlaubnisse“) mobil vorgezeigt werden (Bahntickets, Eintrittskarten, …). Wir werden LFischG § 14 Abs. 1 daher ab sofort so auslegen, dass neben dem klassischen Papier-Erlaubnisschein auch Online-Dokumente zulässig sind. Dies ändert selbstverständlich nichts an den in den folgenden Absätzen des § 14 normierten Bedingungen und Anforderungen – erinnert sei hier insbesondere an die Unterschrift der zur Ausgabe des Scheins berechtigten Person – in der Online-Variante als gescannte Unterschrift eingefügt.“

Für Fischereiaufseher bedeutet die Änderung, den zu kontrollierenden Personen näher kommen zu müssen, um deren smartphone einzusehen. Das wird in der Corona-Zeit kritisch gesehen. Die Einsichtnahme von Erlaubnisscheinen in Papierform war mit größerem Abstand möglich. Hier wird sich ein umsetzungsfähiges Verfahren noch finden und umsetzen müssen.

Für den LSFV und insbesondere Erlaubnisscheine für Gewässer, die wir von der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gepachtet haben, kann diese geänderte Rechtsauslegung nicht sofort umgesetzt werden. Wir werden kurzfristig versuchen, ein mit der WSV abgestimmtes Vorgehen zu finden, das auch für Fischereiaufsichtspersonen praktikabel ist.