Seit Oktober 2021 gibt es in einigen Vereinen Verunsicherungen, weil Mitglieder vereinzelt meinen, aufgrund eines neuen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern monatlich die Vereinszugehörigkeit kündigen zu können.

Tatsächlich regelt das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ für neu abgeschlossene Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren (z.B. Zeitungsabonnement) oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen (z.B. Fitnessstudio, Telefonvertrag) betreffen, dass diese zunächst nur für bis zu einem Jahr gelten. Bei automatischer Vertragsverlängerung erhalten Kunden ein monatliches Kündigungsrecht.

Für die ganz anders geartete Rechtsnatur einer Vereinsmitgliedschaft ändert sich hingegen nichts. Es gelten weiterhin die in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen, oft vier Wochen oder drei Monate zum Jahresende.