An sich ist es ja eine Selbstverständlichkeit: ein Angelplatz wird so hinterlassen, wie man ihn selbst vorfinden möchte. Dennoch erhält der LSFV gelegentlich Meldungen, nach denen an Ufern Abfall vorgefunden wird, der Anglern zugeordnet werden kann – Köderverpackungen, Fischköpfe, Schnüre mit Haken. Solches Handeln – erst recht wenn es Verletzungen hervorrufen kann – widerspricht dem Abfallrecht und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Fischerei. Ich glaube nicht, daß es LSFV-Angehörige waren. Aber das ist nicht entscheidend. Es ist inakzeptabel und beeinträchtigt das Ansehen der Angler insgesamt. Oft ist es ja das Fehlverhalten Einzelner, das eine ganze Persongruppe trifft: der rabiate Fahrradfahrer ebenso wie der die Leinenpflicht ignorierende Hundehalter.

Zeigen also wir von unserem Verband gut ausgebildeten Angler stets das auch in unseren Vereinen gelebte angemessene Verhalten.