Naturschutzgebiete statt Nationalpark Ostsee!

Stand 19.03.2024

Der Nationalpark Ostsee kommt nicht, stattdessen wird es neue Schutzgebiete geben. Geplant ist, in diesen Bereichen die Nutzung umfassend einzuschränken. Auch die Angelei vom Boot wird betroffen sein – die Uferangelei bleibt jedoch ohne Einschränkungen, auch in neuen Schutzgebieten.

Die gute Botschaft der Pressekonferenz vom heutigen 19.03. vorab: es wird keinen Nationalpark in der Ostsee geben. Darauf hat sich in den vergangenen Wochen die Landesregierung aus CDU und Grünen geeinigt – heute wurden die Ergebnisse vorgestellt. Dass die Ostsee besser geschützt werden muss, war jedem Beteiligten, ob Nationalparkbefürworter oder -Gegner, klar. Dies machten auch die CDU und die beteiligten Ministerien im Laufe der Verhandlungen um die Zukunft des Ostseeschutzes klar. Dieser bessere Schutz soll nun durch einen 16-Punkte-Plan, der eine Reihe von Maßnahmen enthält, erreicht werden. Viele dieser Maßnahmen betrachten wir als sinnvoll und im Sinne des Ostseeschutzes als zielführend.

Die bedeutendsten Punkte sind folgende:

  • Eine striktere Anwendung und Kontrolle der Dünge-Verordnung zur weiteren Reduktion von Nährstofffrachten.
  • Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft, bis zum Jahr 2030, Nährstofffrachten um 10 % und bis zum Jahr 2035, um weitere 10 % zu senken.
  • Stärkung des Schutzes in bestehenden Natura-2000-Gebieten.
  • Einrichtung von neuen, umfangreichen Naturschutzgebieten.

Die letzten Punkte werden auch die Angelei in der Ostsee betreffen, denn wie es heute hieß, soll die extraktive Nutzung in streng geschützten Bereichen verboten werden. Das bedeutet, dass nichts aus dem Ökosystem entnommen werden darf. Somit wäre es mit der fischereilichen und anglerischen Nutzung dort vorbei. Allerdings wird die Angelei vom Ufer aus (und im Wasser stehend) nicht eingeschränkt, auch wenn Schutzgebiete bis ans Ufer heranreichen. Dies war eine unserer zentralen Forderungen in den Verhandlungen mit der Politik und wir sind dankbar, dass dies berücksichtigt wurde.

Den gesamten „Aktionsplan Ostseeschutz“ können sie hier einsehen:

Wo werden die neuen Schutzgebiete liegen?

In den Regierungsgesprächen dürfte hart um die Flächen, die für den Umweltschutz und die Nutzung wichtig sind, gerungen worden sein. Letztlich hat man sich auf 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostseeflächen verständigt. Angesichts der vor nunmehr einem Jahr präsentierten Gebietskulisse eines Nationalparks (etwa die Hälfte der Schleswig-Holsteinischen Küste) eine wesentlich geringere Fläche. Bedacht werden muss zudem, dass Deutschland sich durch die Unterzeichnung der EU-Biodiversitätsstrategie bereits vor einiger Zeit dazu bereiterklärt hatte, mindestens 10 Prozent der Ostseeflächen unter strengen Schutz zu stellen – hier hat man also zwei politische Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Man könnte es so sehen, dass es 2,5 Prozent zusätzliche Schutzgebiete gibt. Zudem gibt es die Zusage, dass mit der Ausweisung dieser Gebiete dann auch endlich Ruhe an der Ostsee einkehrt und es keine weiteren Einschränkungen darüber hinausgeben wird.

Was ist die EU Biodiversitätsstrategie 2030?

Die Biodiversitätsstrategie 2030 ist ein langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme in Europa. Kern der Strategie ist die Ausdehnung von Schutzgebieten auf 30% der europäischen Landfläche (inklusive Süßwasser) und 30% der Meeresflächen. Jeweils ein Drittel der Flächen (10% Land, 10% Meer) soll unter „strengen Schutz“ gestellt werden. In der Beschreibung der „streng geschützten“ Gebiete wurde die Angelfischerei anfangs, pauschal ausgeschlossen.

12,5 Prozent, die wehtun …

Schaut man sich jedoch die Lage dieser 12,5 Prozent an, so wird deutlich, dass etliche besonders wichtige Fanggründe der Angler und Fischer betroffen sind. Im Einzelnen sollen in folgenden Bereichen Schutzgebiete eingerichtet oder der bestehende Schutz verschärft werden:

  • Flensburger Außenförde bis Schleimünde
  • Stoller Grund
  • Küstenbereich in der Hohwachter Bucht
  • Westfehmarn
  • Sagas Bank

Natürlich sind diese Neuigkeiten für uns Angler ein harter Schlag – sind doch fast alle genannten Seegebiete sehr beliebte Fanggründe. Für die kommerzielle Fischerei werden die geplanten Schutzgebiete indes ohne Frage ein existenzielles Problem. Insbesondere die Ausweisung der Bereiche nördlich Schleimünde, westliche Fehmarn und Sagasbank sind ein Todesstoß für zahlreiche ohnehin auf wackligen Beinen stehenden Fischereibetriebe. Die Versorgung mit lokal gefangenem Fisch aus den Fischereihäfen Maasholm und Heiligenhafen wird vermutlich massiv einbrechen.

Die bekannte Gebietskulisse des NPO …
… und das, was daraus wurde.

Strenger Schutz = Angelverbote?

Bevor sich unter den Anglern nun Weltuntergangsstimmung breit macht: die jetzt präsentierten Pläne sehen vor, Schutzgebiete einzurichten. Die Ausweisung von Schutzgebieten geschieht allerdings nicht willkürlich. Es müssen Fachgutachten vorliegen, die eine Sinnhaftigkeit zeigen und es müssen Schutzgüter sowie -Ziele definiert werden. Wir werden in diesem Prozess nicht einfach akzeptieren, dass die Angelei mit kommerzieller Fischerei über einen Kamm geschoren und als pauschal schädlich betrachtet wird. Natürlich, dort, wo die Angelei nachvollzieh- und beweisbar den Schutzgütern schadet und die Erreichung von Schutzzielen verhindert, ist eine Einschränkung nachvollziehbar und verhältnismäßig. Uns jedoch schlicht aufgrund des extraktiven Charakters unserer Beschäftigung auszusperren, ist weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig – folglich werden wir uns dagegen wehren. Um die Reduzierung von Fangmengen kann es nicht gehen, denn die werden – auch bei Anglern – über Quoten bzw. Tagesfangmengen reguliert, Schutzgebiete sind dafür nicht vorgesehen.

Unserer Ansicht nach macht es einen Unterschied, ob ein Kilometerlanges Stellnetz oder eine Angel für den Fang von Schollen ausgelegt wird. In den allermeisten Fällen hat die Bootsangelei für die schützenswerten Güter der Ostsee den gleichen Effekt wie ein Boot ohne Angel an Bord. Dies kann im Falle von rastenden Enten im Winter eine Störung des Schutzgutes bedeuten, einem Seegrasfeld ist es hingegen recht egal, ob ein Boot darüber hinwegfährt.

Ein Ausschluss nur aufgrund des in der EU-Biodiversitätsverordnung geforderten „strengen Schutzes“ ist nicht notwendig. In keiner Weise fordert das Papier der EU explizit den Ausschluss der Angelei – ein entsprechender Absatz wurde bei einer neuerlichen Überarbeitung gestrichen. Florian Stein, beim Deutschen Angelfischerverband zuständig für Europapolitik dazu: „Wir sind sehr überrascht, dass sich Schleswig-Holstein bei der Ausweisung von Schutzgebieten nicht an den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur orientiert. In diesem Gesetzesentwurf ist nicht vorgesehen, die Freizeitfischerei aus diesen Gebieten pauschal auszuschließen. Ganz im Gegenteil, der potenzielle Einfluss von Freizeitaktivitäten auf das Ökosystem soll ausdrücklich im Einzelfall geprüft werden.“ (siehe EU-Guidelines) Also sieht auch die EU in ihren Richtlinien keinen pauschalen Ausschluss ohne Begründung vor – dies werden wir in den folgenden Verhandlungen und Schutzgebietsausweisungen sicherlich häufiger erwähnen müssen.

Fazit: Auch wenn die genannten Gebiete anglerisch wichtig sind und den Betroffenen wehtun, hätte es erstens sehr viel schlimmer kommen können, ist zweitens nicht gesagt, dass sich in allen Bereichen ein Angelverbot durchsetzen lässt und ist drittens die Uferangelei überall ohne Einschränkungen weiterhin möglich.


Stand 12.03.2024

Nationalpark wird nicht kommen – aber was kommt stattdessen?

Wie zu erwarten war und nun auch von der SHZ berichtet wurde, wird der Nationalpark Ostsee nicht kommen. Darauf hat sich nun die Landesregierung aus CDU und Grünen geeinigt. Die CDU hatte sich bereits im Oktober auf ihrem Parteitag gegen einen Nationalpark und für einen alternativen Ostseeschutz nach einem „6-Punkte.-Plan“ ausgesprochen. Wir hatten diese Entscheidung sehr begrüßt – lässt sie doch Raum, die tatsächlichen Probleme unserer Ostsee anzugehen ohne pauschale, wirkungslose Verbote mit sich zu bringen.

Mehr Schutz für die Ostsee – JA!

Was auch von Anfang an klar war und von uns mehrfach gefordert wurde: es muss etwas passieren, der Schutz der Ostsee muss verbessert werden! Nun, wo der Nationalpark Ostsee vom Tisch ist, wird über konkrete Maßnahmen gesprochen und sicherlich auch verhandelt. In diesen Verhandlungen waren und sind wir beteiligt. Wir haben in diesem Rahmen gefordert, dass die echten Probleme angepackt werden wo sie entstehen – an Land!

Im Gegensatz zu allen anderen Akteuren an der Ostsee sind wir im Bereich Fließgewässerschutz bereits sehr aktiv und wollen gern noch viel mehr tun! Wir sind die Augen und Ohren an den Gewässern, wir achten auf die aquatischen Lebensräume, wir schützen bedrohte Arten, setzen uns für Renaturierungsmaßnahmen ein – und sie auch oft genug um – und wir sind die Botschafter unserer Gewässer sowie ihrer Bewohner. Unser Engagement wollen wir gern intensivieren – dafür benötigen wir allerdings politische und finanzielle Unterstützung. Das haben wir in Gesprächen mit der Politik einmal mehr verdeutlicht.
Doch auch konkrete Zugeständnisse haben wir gemacht. So können wir uns vorstellen, für folgende Vereinbarungen einzutreten:

  • Ankerverzicht auf empfindlichen Riffgründen
  • Verzicht des Befahrens von aktiv genutzten Ruhe- und Rastplätzen überwinternder Vögel

Doch neben diesen Angeboten und zahlreichen weiteren Ideen für einen besseren Schutz der Ostsee unsererseits wurde im Laufe der politischen Gespräche und Abstimmungen deutlich, dass die Währung in diesen Verhandlungen Fläche sein würde. Es erschien dabei zweitrangig, ob ein Gebietsschutz die beste Problemlösung für die Probleme der Ostsee ist, oder nicht. Gemessen würde ein politischer Erfolg für bestimmte Akteure letztlich in Quadratkilometern. Folglich wurden wir darauf vorbereitet, dass auch in Bezug auf nutzbare Ostseeflächen zu Veränderungen kommen könnte. Wie diese Veränderungen aussehen werden, können wir noch nicht absehen. Wir können allen Anglern im Land versichern: wir haben hart für die Angelei verhandelt! Wir haben unter anderem rote Linien gezogen und immer wieder deutlich gemacht, dass unser Handeln so gut wie keine negativen Folgen für das Ökosystem oder die Lebensgemeinschaften der Ostsee hat.

Die Sprecher der kommerziellen- und Nebenerwerbsfischerei, MP Daniel Günther und Robert Vollborn sowie Johannes Radtke vom LAV-SH im Büro des Ministerpräsidenten.
In zahlreichen Gesprächen mit der Politik vermittelten wir unsere Standpunkte und verhandelten letztlich über konkreten Schutz der Ostsee.

In den kommenden Tagen erwarten wir mehr Informationen über die politischen Entscheidungen und werden euch hier natürlich auf dem Laufenden halten!


Stand 10.03.2024

Gemeinsame Stellungnahme zu den Forderungen der Umweltverbände

Gemeinsam mit der Initiative Freie Ostsee Schleswig-Holstein und in enger Absprache mit dem DAFV haben wir zu den Forderungen der Umweltverbände im Zusammenhang mit der Debatte um den Nationalpark Ostsee Stellung genommen:

Die Initiative „Freie Ostsee Schleswig-Holstein“ setzt sich aus engagierten Personen zusammen, die sich in ihrer Freizeit zusammengefunden haben, um ihren demokratischen Beitrag zu einem wirkungsvollen, ausgewogenen und gesellschaftlich akzeptierten Ostseeschutz zu leisten. Unter uns finden sich viele Naturwissenschaftler, Geisteswissenschaftler, Psychotherapeuten, Ärzte, Ökonomen, Lehrkräfte und Juristen, wir sind selbständige Handwerker, Gewerbetreibende, Freiberufler, Beamte und Angestellte. Uns eint die Liebe zu unserer Ostsee. Wir sind aufgrund der Multiprofessionalität unseres Teams uneingeschränkt in der Lage, die wissenschaftliche und gesellschaftlichen Diskussion fundiert zu beurteilen und einzuordnen.

Die Initiative „Freie Ostsee Schleswig-Holstein“ ist ebenso wie viele Naturschutzverbände und Naturschutzbeauftragte in Sorge um den Zustand unseres Binnenmeeres. Es ist wichtig und richtig, dass sich die Politik und Gesellschaft dieses Themas annehmen und dabei einen kritischen und offenen Diskurs pflegen. Wir begrüßen insbesondere die allgemein geteilte Feststellung, dass die wissenschaftlich maßgeblichen negativen Faktoren für den schlechten Zustand der Ostsee in einem zu hohen Nährstoffeintrag durch alle Ostseeanrainerstaaten (nur 2-3 % aus Deutschland), dem Klimawandel, Plastikmüll, der Verschmutzung durch den Großschiffsverkehr der internationalen Berufsschifffahrt und in den Auswirkungen der Munitionsaltlasten zweier Weltkriege zu suchen sind.

Wir sind jedoch eindeutig im Dissens mit den benannten Verbänden zu den aus den wissenschaftlichen Faktoren abgeleiteten lokalen umweltpolitischen Forderungen. Hierzu zählt insbesondere der Ruf nach ausgedehnten störungsfreien und unter strengem Schutz stehenden Zonen (mindestens 30 % der schleswig-holsteinischen Ostsee), ohne wissenschaftlich zu belegen, worin der Mehrwert dieser überaus einschneidenden Maßnahme besteht und ob damit der im Grundgesetz verankerte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird. Die nun geforderten störungsfreien Zonen gehen weit über die bisher diskutierte Gebietskulisse hinaus und würden wesentlich mehr Menschen von der Ostsee ausschließen, ohne die Hauptprobleme für den schlechten Zustand des Gewässers zu adressieren. Wir haben daher erhebliche rechtliche und politische Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Forderungen.

Fehlende Begründung der Maßnahmen

Wir stellen fest, dass sich die Forderung nach weiträumigen streng geschützten Zonen weder wissenschaftlich noch umweltpolitisch aus den vorliegenden Hauptproblemen der Ostsee ableiten lässt. Dieses Fehlen einer tragfähigen Begründung von Verbotszonen ist bereits im Konsultationsprozess angemahnt worden. Als Initiative weisen wir nachweislich seit vielen Monaten auf diesen Missstand hin. Leider ohne Erfolg, bis heute schuldet das Umweltministerium der Öffentlichkeit eine Erklärung. Auch die Ergebnisse des Konsultationsprozesses sind in diesem Zusammenhang eindeutig. Es bestehen mehr als begründete Zweifel an der Wirksamkeit und an der Verhältnismäßigkeit von derart einschneidenden Verboten. Auch wenn die Verbote nicht mehr die Marke Nationalpark Ostsee tragen, sind die Fordernden in der gesellschaftlichen Verpflichtung, sie zu begründen. Die Beschneidung der Freiheit von Millionen Menschen, sich an der Ostsee auszuleben und frei zu bewegen, muss belastbar sein. Ohne einen signifikanten Nutzen für die Natur sind Verbote Verfassungs- und ordnungsrechtlich unverhältnismäßig und unzulässig. Und selbst bei einem nachgewiesenen Nutzen für die Ostsee müsste in der Abwägung von Betretungsverboten auch das menschliche Bedürfnis nach einem Aufenthalt und sportlicher Betätigung in der Natur als wissenschaftlich erwiesener Faktor für die geistige und körperliche Gesundheit berücksichtigt werden. Verbote im Nationalpark Wattenmeer mit der Begründung, dass eine menschliche Aktivität schon theoretisch Einfluss auf die Natur haben könnte, dienen als mahnendes Beispiel einer einseitigen und unverhältnismäßigen Naturschutzpolitik. In der Vergangenheit von Nationalpark- und Naturschutzgebietsbefürwortern zitierte Studien, die eine größere Widerstandsfähigkeit ungestörter (insbesondere topographisch abgeschlossener) Ökosysteme gegenüber Umweltstress zeigen, sind auf die Ostsee und die dort vorzufindenden Umweltbedingungen nicht übertragbar. Die negativen – insbesondere internationalen – Einflüsse von außen überprägen in der Ostsee schlicht alle vermeintlich positiven Auswirkungen eines Gebietsschutzes.

Verpasste Chancen

Die aktuellen Forderungen nach umfassen Verboten können auch umweltpolitisch nicht überzeugen, denn bereits in der Vergangenheit ist es den verantwortlichen Stellen nicht gelungen, bestehende Abkommen, Verordnungen und Richtlinien hinreichend zu nutzen. Bevor neue bürokratische Maßnahmen erfolgen, gilt es die politischen Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten:

● Die Naturschutzgebiete Schleswig-Holsteins bieten bereits seit 1923 den höchsten Schutzstatus für besonders fragile und schützenswerte Naturschätze.

● Die Flora-Fauna-Habitat-Richtline der EU verpflichtete bereits 1992 die EU-Mitgliedsstaaten dazu, Lebensräume, Tiere und Pflanzen zu schützen. Die Vogelschutzrichtlinie aus 2009, deren Vorläufer bereits 1979 in Kraft trat, verpflichtet zum Schutz der Vogelarten. Gemeinsam bilden die FFH- und Vogelschutzgebiete das Schutzgebietsnetz Natura-2000. In der Ostsee sind insgesamt fast 12.750 km² (Stand 2014) Natura-2000 Flächen.

● Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde Ende 2000 unter anderem mit dem Ziel erlassen, Wasserkörper bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen.

● Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie aus 2008 sah analog zur EU-WRRL vor, dass bis 2020 die Meere der Mitgliedsstaaten in einen guten Zustand (oder zumindest auf den Weg dahin) gebracht werden.

● Die zuletzt 2022 angepasste Düngemittelverordnung des Landes soll Wasserkörper vor einer Überdüngung durch die Landwirtschaft schützen.

● Der HELCOM Plan zu Nährstoffreduktion hat seit 2007 zum Ziel, Nährstofffrachten der Ostseeanrainer zu minimieren.

● MARPOL – das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) vom 02.11.1973 (letzte Ergänzung von 2011) ist ein Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt.

Diese Aufzählung könnte man weiterführen – entscheidend ist jedoch, dass trotz dieser Werkzeuge die Ostsee heute in einem schlechteren Zustand ist als jemals zuvor. Es darf nicht sein, dass Ostsee-Anwohner und -Nutzer, deren Handlungen keinen signifikanten negativen Effekt auf die Gesundheit der Ostsee haben, nun die Rechnung einer seit Jahrzehnten verfehlten Umweltpolitik zahlen sollen. Die Verschlechterung zu stoppen und den Zustand zu verbessern, müssen alle Ostseeanrainer als ihre Aufgabe verstehen.

Kritische Würdigung einiger wesentlicher Forderungen der Umweltverbände

Nachfolgend sollen sieben strittige Forderungen der Umweltverbände und des Landesnaturschutzbeauftragten für einen besseren Schutz der Ostsee genauer betrachtet werden. Zum besseren Verständnis wird die jeweilige Forderung der Umweltverbände kursiv vorangestellt:

1. Der Schutz der Ostsee muss in Form von wirksamen Schutzgebieten wie einem Nationalpark oder Naturschutzgebieten (NSG) möglicherweise eingebettet in ein großflächiges Biosphärenreservat umgesetzt werden, denn nur die damit verbundenen konkreten und verbindlichen Schutzvorschriften, Schutzgebiete und Kontrollen gewährleisten den notwendigen Ostseeschutz.

Würdigung:

Es fehlt jegliche Begründung, warum nur ein Nationalpark oder Naturschutzgebiete (eingebettet in ein Biosphärenreservat) dies leisten können. In den bestehenden Natura-2000 Gebieten sind Schutzgüter definiert und ihr Schutz lässt sich über Verordnungen optimieren. Darüber hinaus sind besonders fragile und wichtige Bereiche der Ostseeküste bereits als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

2. Eine Trennung von Bereichen mit intensiver Nutzung von solchen, in denen Lebensgemeinschaften vorkommen, die für das Ökosystem Ostsee notwendig und schutzbedürftig sind, ist vorzunehmen.

Würdigung:

Diese Forderung macht den typischen Fehler einer isolierten modellierten Betrachtung.  Anders als in topographisch trennbaren Gebieten ist eine solche Trennung in der Regel in der Ostsee unmöglich. So nutzen z.B. viele schutzbedürftige sowie „systemrelevante“ Arten sehr weiträumige Bereiche der Ostsee, die sich nicht im Bereich einer nationalen Regelungsbefugnis befinden (Beispiel: Hering).

3. Mindestens 30 % der Wasserfläche in der schleswig-holsteinischen Ostsee müssen einem strengen Schutz unterliegen und von jeglicher Störung ausgeschlossen werden.

Würdigung:

Auch hier fehlt eine fachliche Begründung für diese extreme Forderung. Im Übrigen würden der strenge Schutz von 30 % der Ostseefläche in SH eine wesentlich größere Fläche einnehmen als die mögliche Kernzone eines Nationalparks bzw. ein Naturschutzgebiet. Ein Ausschluss der Menschen aus weiten Teilen der Ostsee, ohne einen signifikanten Mehrwert für die Ostsee benennen zu können und das menschliche Bedürfnis nach sportlicher Betätigung in Gewässern zu Gunsten der Gesundheit zu ignorieren, ist politisch grob fahrlässig und rechtlich unverhältnismäßig.

4. Die Nutzung einzelner Strandabschnitte entlang der Ostsee muss in nachgewiesenen ökologisch sensiblen Bereichen, z.B. den Brutplätzen von Strandvögeln temporär oder vollständig eingeschränkt werden mit einem Ziel von etwa 10 % Strandschutzgebieten.

Würdigung:

Ökologisch sensible Bereiche, besonders Brutplätze von Strandvögeln, sind schon heute Naturschutzgebiete. Eine pauschale Forderung nach weiteren Sperrungen von Stränden ist unwissenschaftlich und willkürlich. Begrüßenswert ist jedoch der Ansatz, statt wie bisher auf ganzjährige Betretungsverbote in NSGs zu setzen, diese an die schutzbedürftigen Brutzeiten der Strandvögel anzupassen. Dies erscheint geeignet, die Akzeptanz der Bevölkerung für einen sinnvollen und begründeten Umweltschutz zu erhöhen.

5. Zur Umsetzung eines wirksamen Gebietsmanagements braucht es eine leistungsfähige zentrale Gebietsverwaltung mit Vollzugsaufgaben.

Würdigung:

Hier soll eine teure Nationalparkverwaltung ohne Nationalpark geschaffen werden. Wesentlich sinnvoller wären die knappen Steuergelder investiert, wenn bereits bestehende, jedoch oft hoffnungslos unterbesetzte und unterfinanzierte bestehende Behördenstrukturen reorganisiert und für ihre Tätigkeiten hinreichend ausgestattet würden. Es kann nicht sein, dass überall Bürokratieabbau gefordert wird und hier weitere Parallelstrukturen geschaffen werden. Auch die geforderten Vollzugsaufgaben lassen aufhorchen, denn hier wird nichts anderes gefordert als eine erweiterte Ranger-Umweltpolizei. Auch sollten lieber die bestehenden Ordnungskräfte (u.a. Polizei) gestärkt werden, diese hoheitlichen Aufgaben zu übernehmen.

6. Vorhandene Seegraswiesen, Riffe und Muschelbänke bedürfen innerhalb wie auch außerhalb von Schutzgebieten eines strengen Schutzes vor Eingriffen, daher müssen diese als verbindliche Schutzzonen mit eindeutigen Verbotsvorschriften ausgewiesen werden.

Würdigung:

Auch hier müssen Maßnahmen kausal belastbar geboten sein. Es darf nur das verboten werden, was der Natur schadet und im ausgewogenen Verhältnis zu den menschlichen Bedürfnissen steht. Weder Seegraswiesen, noch Riffe oder Muschelbänke sind durch die normale direkte Nutzung von z. B. Wassersportlern in Gefahr (Ankerverbote zum Schutz von Seegraswiesen sind selbstverständlich und bereits aus allgemeinen Nutzungsempfehlungen vieler Sportverbände abzuleiten). Wieder sind es in der Regel Klimaerwärmung und Nährstoffeinträge sowie auch die Einwanderung nicht lokaler Pflanzen (Blasentang), die diese wertvollen Untergrundtypen gefährden. Seegraswiesen wuchsen früher in größeren Tiefen, heute sind sie aufgrund des starken Algenwachstum und der damit einhergehenden geringeren Lichtverfügbarkeit in tieferem Wasser auf Flachwasserbereiche begrenzt. Im Flachwasser sind die Temperaturen allerdings zeitweise für das Überleben der Pflanzen zu hoch. Riffe ersticken im sauerstofffreiem Tiefenwasser, werden von Algen oder nicht endemischen Pflanzenarten überwuchert oder werden von absterbendem organischem Material überlagert. Muschelbänke leiden ebenfalls unter zu hohen Wassertemperaturen und Sauerstoffknappheit im Sommer. Verbotsvorschriften im Wassersport helfen angesichts der tatsächlichen Probleme nichts.

7. Freiwillige Maßnahmen können nur unterstützend für den Ostseeschutz wirken. Sie bedürfen aber eines begleitenden Monitorings und einer stetigen Evaluation hinsichtlich der Erreichung und Einhaltung ihrer Ziele. Sie ersetzen keine verbindlichen und für alle geltenden Regelungen.

Würdigung:

Alle ordnungsrechtlichen Eingriffe und Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen sollen, müssen evaluiert werden. Ohne Monitoring, Auswertung und Einordnung können sinnvolle nicht von sinnlosen Maßnahmen unterschieden werden. Unsere Gesellschaft lebt aber von Freiwilligkeit und freiwillige Maßnahmen bilden das Rückgrat einer Vielzahl funktionierender Schutzkonzepte. Nur so kann ein erfolgreicher inklusiver Naturschutz in der betreffenden Zielgruppe verankert werden. Die Einbeziehung der Menschen, die sich an und in der Ostsee bewegen, ist der beste Weg für ein gesellschaftlich verwurzeltes Naturschutzverständnis. Die momentan vielfach geforderte Verbotspolitik führt hingegen zu einer demokratiegefährdenden Verdrossenheit. Anstatt Begeisterung zu wecken, wird so die wichtige gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet.

Fazit

Leider wird der Initative Freie Ostsee Schleswig-Holstein oft vorgeworfen, aus Gründen eines vermeintlichen Eigennutzes nicht die bestehenden Probleme anzuerkennen. Dem ist nicht so, wie die vorangestellten Einlassungen zeigen sollen. Ohne eine drastische Nährstoffreduzierung und eine Verringerung von Einleitungen sowie einer Lösung des Problems der Munitionsaltlasten wird sich die Ostsee nicht erholen. Auch verstärkt durch die großen Infrastrukturprojekte der Fehmarnbelt- und Sundquerung wird der Wasseraustausch mit der Nordsee geschwächt und die Sauerstoffknappheit verstärkt.  Sommerliche Algenblüten werden weiter zunehmen. Vor allem ein gemeinsames Nährstoffmanagement aller Ostsee-Anrainerstaaten, wie das HELCOM Nutrient input reduction scheme es vorsieht, erscheint geeignet, die Ostsee in ihrer heutigen Form zu bewahren. Die Nährstofffrachten wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits signifikant reduziert – dieser Trend muss durch neue Technologie, einen veränderte Landnutzung, eine angepasste Landwirtschaft und ein Umdenken in der Abwasserbehandlung ausgebaut und fortgesetzt werden.

Zitat Peter Heldt, Präsident LAV-SH:

„Es ist allerhöchste Zeit, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu mehr Meeres- und Gewässerschutz auszuschöpfen. Wenn wir es ernst meinen mit dem Ostseeschutz kommen wir nicht umhin, die Binnengewässer rund um die Ostsee konsequent zu schützen. Die Mittel dafür, wie zum Beispiel die EU-Wasserrahmenrichtlinie, haben wir längst – wir müssen sie nur auch ernsthaft nutzen!“

Zitat Björn Brüggemann:

„Die Rettung unserer geliebten Ostsee gelingt nicht mit dem Ausschluss, sondern nur mit Einbeziehung der Menschen, die mit der Ostsee leben.“

Zitat Alexander Seggelke, DAFV-Geschäftsführer:

Der DAFV spricht sich für ein wissenschaftlich basiertes und begleitendes Management der marinen und limnischen Gewässer aus, dies gilt entsprechend auch für geplante Meeresschutzgebiete. Wir sind überzeugt, dass die Zielvorgaben für Schutzgebiete sowohl ökologische als auch soziale Ansätze verfolgen müssen, um eine Win-Win-Situation für den Naturschutz, aber auch für die Freizeitnutzung zu schaffen. Nur so wird eine nachhaltige Selbstverpflichtung bei den Menschen zum Schutz der Umwelt geschaffen und langfristig im Bewusstsein verankert. Es gibt keinen plausiblen Grund, alle menschlichen Aktivitäten großflächig aus unserer Natur auszusperren.

Hier gibt es dir Meldung zum Download:


Stand 15.01.2023

Abschlussbericht der Konsultationsworkshops liegt vor

Auf den Internetseiten des Landes zum Konsultationsprozess Nationalpark Ostsee (externer Link) wurde vor Kurzem der Abschlussbericht zu den Konsultationsgesprächen veröffentlicht.

Der Klick auf das Bild führt direkt zum Download des Abschlussberichtes (externer Link)

Der Autor des Berichtes, Eisenschmidt Crew Consulting, fasst unter Punkt 5.2, Ergebnisse zusammen:

Somit liegt endlich schriftlich und zusammenfassend vor, was wir aus den einzelnen Workshops wissen: die Betroffenen Gruppen in Schleswig-Holstein lehnen die Schaffung eines Nationalparks grundlegend ab. Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung waren größtenteils dieselben, die wir bereits in unserer Stellungnahme im Mai benannt hatten (Zitat aus dem Bericht):

  • Fehlender Nachweis der Wirksamkeit eines Nationalparks seitens des Umweltministeriums
  • Bezweifeln der Wirksamkeit eines Nationalparks durch die Interessengruppen
  • Ausklammern der für ebenso wichtig oder wichtiger gehaltenen Themen Eutrophierung und Munitionsräumung
  • Mannigfaltige Befürchtungen vor negativen Auswirkungen eines Nationalparks, insbesondere auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen, die Wertschöpfung im Tourismus und die Existenz der Fischereibetriebe.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Erkenntnisse und Ideen aus den Workshops in die politischen Gespräche über die Zukunft des Ostseeschutzes mit einfließen. Wir erwarten Mitte Februar erste Ergebnisse aus den Gesprächen der Koalition.


Stand 14.09.2023

Nationalpark vor dem Aus – CDU lehnt Vorhaben ab

Wie die Lübecker Nachrichten berichten, will die Landes-CDU am 5.10. auf ihrem Parteitag gegen die Pläne des Nationalpark Ostsee abstimmen.

Grundlage dafür ist ein Antrag, dem auch Ministerpräsident Daniel Günther zugestimmt hat. Dieser Antrag sieht vor, den Schutz der Ostsee mit einem Sechs-Punkte-Plan umzusetzen. Die dort genannten Maßnahmen wie ein freiwilliges Aktionsbündnis und die priorisierte Räumung von Munitionsaltlasten seien besser geeignet, die Ostsee zu schützen als ein Nationalpark. Dieses gefühlte vorzeitige Aus kommt zu einem seltsamen Zeitpunkt – der Konsultationsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

Jetzt nicht nachlassen – Ostsee retten!

Wir begrüßen natürlich, dass das Thema Nationalpark, dass uns seit Monaten beinahe Vollzeit beschäftigt, nun wohl so gut wie vom Tisch ist. Es ist vernünftig, dass die Stimme der Menschen an der Ostsee gehört wurde und man auf einen gemeinsamen, inklusiven Schutz für die Ostsee setzt, statt an den betroffenen Menschen vorbei und sogar gegen sie zu arbeiten. Es nur wichtig, dass wir jetzt nicht nachlassen – das Momentum in den betroffenen Gruppen und bei allen Nutzern muss aufrechterhalten werden. Gemachte Zugeständnisse, die der Ostsee wirklich helfen können, müssen eingefordert werden. Es wäre eine Schande, wenn jetzt alle Beteiligten „back to business“ gehen und vergessen, dass die Ostsee nicht weniger als gerettet werden muss.

Unsere Bewegung „Mehr Schutz für die Ostsee – JA! Nationalpark Ostsee – NEIN!“ steht zu dem Slogan – jetzt wollen wir gemeinsam mit der Politik und gern auch mit Befürwortern des Nationalparks konkrete Konzepte und Maßnahmen entwickeln, die dafür sorgen, dass es der Ostsee der Zukunft besser gehen kann.

Hier findet ihr die passende Pressemitteilung der Initiative Freie Ostsee:


Stand 06.09.2023

Viel Gegenwind aus allen Richtungen

Auch wenn es keine neuen Erkenntnisse aus Richtung des Umweltministeriums oder gar eine politische Entscheidung gibt, wollen wir euch kurz und knapp schildern, was in den vergangenen Wochen passiert ist.

Für alle tagesaktuellen Information empfehlen wir euch nach wie vor die Seite www.nationalpark-ostsee.de

Wer sich über die Gegenbewegung zum Nationalpark informieren oder mitmachen möchte, der ist bei unseren Freunden von www.freie-ostsee-sh.de gut aufgehoben.

Der Protest bricht nicht ab

Blick von Land auf die Geltinger Bucht: im Vordergrund stehen Trecker mit Bannern gegen den Nationalpark, dahinter Demonstranten zu Fuß, in der Ferne ist auf de3m Wasser die Bootsdemo zu sehen.
Die Sternfahrt in der Geltinger Bucht wurde landseitig von zahlreichen Landwirten und unzähligen Demonstranten begleitet. Foto: Ralf Urbschat, www.photosophia.de

Die Demonstrationen gegen das Unterfangen lassen nicht nach, kürzlich gab es in der Geltinger Bucht eine Sternfahrt, ähnlich der vor Fehmarn im Juni. Auch bei einem Besuch von Ministerpräsident Günther auf Fehmarn wurde anhand des massiven Protestes deutlich, wie die Küstenregion über das Vorhaben denkt.

Nun ist für den 21.09. im Umfeld der Agrarministerkonferenz eine kombinierte Protestaktion in Kiel vor dem Atlantik Hotel geplant: Bauernverband, Fischereiverband, Freie Ostsee und natürlich auch wir, der LSFV, rufen dazu auf, die Stimmen zu heben und deutlich zu machen, dass wir einen NPO nicht wollen und nicht brauchen, um die Ostsee besser zu schützen! Unser Präsident Peter Heldt wird eine Ansprache halten und unsere Forderungen klar formulieren.

21.09. – Demo in Kiel!

Wasserseitig hat der Landesfischereiverband eine Bootsdemo organisiert, bei der sich auch einige Angelkutter beteiligen werden. Wer hier teilnehmen möchte, melde sich bitte beim Fischereiverband direkt:

Turbulenzen in der Politik

Auch in der Politik wird mehr und mehr Menschen klar, zuletzt hatte sich der Kreistag Ostholstein gegen die Pläne des Umweltministeriums ausgesprochen. Auch in der Schwarz-Grünen Koalition gibt es einige Spannungen aufgrund der Nationalpark-Debatte. Die Junge Union hat sich bereits deutlich positioniert. All dies macht klar, dass der Druck auf die CDU zunimmt. Wir hoffen, dass Daniel Günther die Stimmen der betroffenen Menschen hört und entsprechende Entscheidungen trifft.

Unterdessen hat das MEKUN (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) immer noch keine Belege oder Erkenntnisse vorgelegt, welche nahelegen, dass die Schaffung eines Nationalparks den Zustand der Ostsee maßgeblich verbessern würde. Das verwundert kaum, denn die Realität an der Ostsee lässt sich von einem schönen Namen allein nicht verbiegen. Je mehr Fakten über die Probleme der Ostsee und die Möglichkeiten eines Nationalparks, diese zu lösen, in die Öffentlichkeit dringen, desto weniger Anhänger hat das Unterfangen.


Stand 30.06.2023

Nationalpark Ostsee – Kurzmeldung vom Konsultationsgespräch

Am Freitag, 30.06. fand auf Einladung des MEKUN (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) unser Konsultationsworkshop zum Nationalpark Ostsee (NPO) in der „Runde Fischerei“ statt. In den kommenden Tagen wird es eine detaillierte, öffentliche Nachlese zu diesem Termin geben. Einen Kurzbericht wollen wir euch aber dennoch schon jetzt geben.

Unserem Slogan sind wir natürlich treu geblieben …

Die erste Präsentation von Franziska Junge, Referentin im Referat Meeresschutz und Nationalpark im MEKUN, skizzierte, dass es der Ostsee nicht gut ginge und nannte einige Gründe dafür. Etwas zu kurz kamen dabei aus unserer Sicht die herausragende Bedeutung der Nährstofffrachten im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung und einem Ausbleiben der Einstromereignisse. Diese Faktoren überragen alle anderen Einflussgrößen bei der Verschlechterung des Ostseezustandes um Längen – und sie werden von einem Nationalpark nicht angegangen.

Auch einige besondere Tierarten und Meeresgründe wurden herausgestellt – und deren Schutzwürdigkeit betont. Dieser Schutz ließe sich jedoch mit bestehenden Schutzgebieten durchaus realisieren bzw. wird bereits realisiert – auch dafür braucht es keinen NPO. Es wurde im Laufe der nachfolgenden Diskussion schnell klar, dass auch unter den meisten Zuhörern Einigkeit darüber herrschte, dass die Ostsee besseren Schutz benötigt und ihr Zustand sich dringend verbessern muss. Von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines Nationalparks zur wirklichen Verbesserung des Ostseezustandes konnte aber auch diese Präsentation keinen der Anwesenden überzeugen – wen wundert es.

Im Anschluss sollten fischereispezifische Fragen von fünf Arbeitsgruppen á sieben bis acht Personen beantwortet werden. Nach einer Mittagspause kam Katja Günther, Staatssekretärin im MEKUN, hinzu und dankte allen Beteiligten für ihr Erscheinen und ihren Einsatz im Konsultationsprozess.

Die meisten Flächen des angedachten Nationalparks Ostsee liegen in bereits bestehenden Naturschutzgebieten. Hier lassen sich lokale Schutzgüter wie Riffgründe oder rastende Enten bereits heute gut schützen.

Die Ausarbeitung und Auswertung der Antworten zeigte, dass unterschiedliche Bedenken herrschen und Forderungen an die Politik und Ministerien gestellt werden. Die einheitliche Meinung jedoch aller Workshop-Gruppen: Ein Nationalpark Ostsee nützt der Fischerei, der Angelei, dem Angeltourismus und den Fischen nichts! Selbst wenn Potenzialflächen verringert würden, wäre der Negativeffekt eines Fischereiverbotes in den Kernzonen immer noch ein herber Schlag und ein Existenzverlust für viele Beteiligte. Es wurde herausgestellt, dass positive Effekte auf fischereilich genutzte Bestände nicht zu erwarten sind – übrigens auch die Auffassung der Wissenschaft.

Eine positive Botschaft war die Bereitschaft der Beteiligten, sich für den Schutz der Ostsee zu bewegen. Unsere Botschaft dabei: wir wollen die momentane Stimmung und Aufmerksamkeit in der Bevölkerung unbedingt nutzen, um den Zustand der Ostsee maßgeblich zu verbessern – einen Nationalpark Ostsee wollen wir jedoch auf keinen Fall haben! Wir konnten in Zusammenarbeit mit den anderen Workshopteilnehmern in kürzester Zeit tolle Vorschläge machen, wie wir den Ostseeschutz wirklich vorbringen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • (Weitere) Freiwillige Vereinbarungen im Sinne einer saisonalen Nutzungseinschränkung zum Schutz von z. B. rastenden Meeresvögeln – auch bei Anglern.
  • Schaffung und ggf. Kauf von Uferrandstreifen an Gewässern in besonders von Nährstoffeinträgen beeinträchtigten Regionen.  
  • Eine bessere Vernetzung und Koordinierung der bestehenden Schutzgebiete in der Ostsee ohne Schaffung eines NPO.
  • Effizienterer Schutz für laichende Fische durch Schonzeiten und -Gebiete (saisonal).
  • Beteiligung von Anglern und Fischern an Umweltbildung zum Erleben und Anfassen – besonders für Kinder.
  • Datenerfassung von Fischern zum Monitoring von Wasserwerten und Fischaufkommen.
  • Mehr Befugnisse für die HELCOM in EU-weiten Fragen insbesondere bei der Reduzierung landseitiger Nährstoffbelastungen (Deutschlands Einträge sind im Vergleich sehr gering).
  • Und vieles mehr …

Die komplette Liste der Ideen werden wir im Detail veröffentlichen, sobald die Zusammenfassung des Workshops auf der Internetseite des MEKUN veröffentlicht wurde.

Diese Ideen zum verbesserten Schutz der Ostsee ohne Nationalpark Ostsee wurden von Staatssekretärin Günther und den weiteren Mitarbeitern des MEKUN begeistert aufgenommen – und sie zeigen, dass unser Slogan „Mehr Schutz für die Ostsee – JA! Nationalpark Ostsee – Nein!“ keine hohle Phrase ist, sondern dass wir es ernst meinen!

Wir wollen eine gesunde Ostsee. Wir sind bereit, uns dafür zu bewegen und auch einzuschränken, wo es sinnvoll ist. Doch wir wollen keinen Verbots-Naturpark, in dem nur Gucken, aber kein aktives Erleben und keine Nutzung erlaubt sind.


Stand 11.05.2023

Mitteilung des Landessportfischerverband Schleswig-Holstein:

Ja zu mehr Schutz für die Ostsee – Nein zum Nationalpark Ostsee!

Auf der Jahreshauptversammlung des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein (LSFV) am vergangenen Sonntag, den 07.05.2023, haben die Delegierten der Mitgliedsvereine des LSFV mit einem einstimmigen Abstimmungsergebnis zu der Position „Mehr Schutz für die Ostsee – JA! Nationalpark Ostsee – NEIN!“ klar Stellung bezogen.

Der LSFV-SH ist mit 321 Mitgliedsvereinen und deren über 42000 Mitglieder die zweitgrößte anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung des Landes. Für den LSFV steht fest, dass der Schutz der Ostsee eine der wichtigsten Aufgaben der Umweltpolitik und der Gesellschaft des Landes sein muss. Deshalb sieht der Verband auch die organisierten und nicht-organisierten Angler Schleswig-Holsteins in der Pflicht, ihren Teil zur Verbesserung der Situation der Ostsee beizutragen. Wo eine Übernutzung der Ressourcen stattfindet oder durch die Anwesenheit von Anglern ein Nachteil für schützenswerte Natur entsteht, ist der LSFV zu einem offenen Austausch und, im Rahmen seiner Befugnisse, auch zu Zugeständnissen bereit. Angler sind Nutzer und Schützer! Zur Passion Angelei gehört, dass sie in einer intakten Natur ausgelebt werden kann. Angler sind durchaus gewillt, sich zum Wohle der Natur einzuschränken. Beispiele finden sich überall an von Anglern bewirtschafteten Gewässern: freiwillig verschärfte Regeln in Bezug auf Fang- und Entnahmemöglichkeiten von Fischen, freiwillige Schutzzonen für Brutvögel, Amphibien und Fische, Lebensraumaufwertung von Seen und Fließgewässern … Dies sind nur einige der unzähligen Maßnahmen, die überall in Schleswig-Holstein von Anglern umgesetzt werden.

Die im LSFV-SH organisierten Vereine und das Präsidium begrüßen die aktuellen Bestrebungen des Landes, insbesondere des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), mit dem Schutz der Ostsee voranzukommen. Insbesondere die Priorisierung der Bergung von Munitionsaltlasten findet bei den organisierten Anglern großen Anklang.

Nein zum Nationalpark ist eine Option

Um etwas für die Ostsee zu tun, hat die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Option der Schaffung eines Nationalparks Ostsee (NPO) zu prüfen. Laut Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt kann ein NPO dafür sorgen, dass es der Ostsee zukünftig wieder besser geht[1]. Aus Sicht des LSFV, dem zweitgrößten Naturschutzverein des Landes, ist ein Nationalpark jedoch schlichtweg das falsche Instrument, um den Zustand der Ostsee und ihrer Bewohner maßgeblich zu verbessern. Gleichzeitig bringt ein Nationalpark in diesem Fall zu viele Nachteile für die gesamte Region mit sich. Der LSFV lehnt die Schaffung eines NPO daher entschieden ab.

Der kürzlich vom MEKUN gestartete Konsultationsprozess zum Vorhaben NPO soll ausdrücklich ergebnisoffen geführt werden. Auch in der am 10.05.2023 abgehaltenen Landtagsdebatte bekräftigten alle Parteien, teils mehrfach, dass der Konsultationsprozess ergebnisoffen ist – und dass ein Nein aus der Bevölkerung zum Nationalpark selbstverständlich zu einer Verhinderung des Projektes führen muss.

Unter diesem Gesichtspunkt ist ein begründetes Nein zum NPO eine Position, mit der sich der LSFV in keiner Weise aus der laufenden Debatte herausnimmt – das Gegenteil ist der Fall. Wie eine so deutliche Position zustande kommt, wird hier in aller Kürze ausgeführt.

Nationalpark ist keine Lösung für die Probleme der Ostsee

Wirkungslosigkeit – die echten Probleme der Ostsee (Nährstofffrachten und mangelnder Wasseraustausch mit dem Nordatlantik [2] sowie Schadstoffe/Altlasten und Klimawandel) werden durch den geplanten Nationalpark mit großflächigen Nullnutzungszonen nicht angegangen. Ohne diese Faktoren zu adressieren, werden Sauerstoffzehrung, tote Bereiche, Algenblüten, Fischsterben und ähnliche Phänomene nicht verschwinden. Somit kann durch den NPO keine signifikante Verbesserung des Ostseezustandes erzielt werden.

Mehr Einschränkungen werden folgen – sobald ein Nationalpark ausgewiesen ist, verliert das Land zahlreiche Befugnisse. Es kommen Bundes- und EU-Gesetze zum Tragen. Verschärfungen und neue Verbote sind jederzeit möglich[3], ohne dass eine lokale Mitsprache nötig wäre. Im Vorfeld durch das Land gemachte Zugeständnisse wie das Fortbestehen von Nutzungsoptionen für einzelne Gruppen (Segler, Spaziergänger, Schwimmer o. ä.) sind insofern relativ wertlos. Aussagen des MEKUN von heute können durch EU- und Bundesgesetze schon morgen ausgehebelt werden. Aktuell geführte Debatten legen nahe, dass der Anteil der Nullnutzungsflächen statt knapp über 50 % zukünftig durchaus 75 % und in einigen Jahren sogar 100 % betragen kann. Eine Nutzungsoption der Nationalparkflächen für die nächsten Generationen ist damit mehr als fraglich.

Das falsche Mittel – Das Konzept eines Nationalparks ist für Ökosysteme gedacht, die kaum oder nicht vom Menschen beeinflusst sind oder das Potenzial besitzen, sich in einen entsprechenden Zustand zu entwickeln[4]. Dies trifft an der Ostsee schon aufgrund der genannten externen Belastungsquellen nicht zu. Eine entsprechende Formulierung im Bundesnaturschutzgesetz soll verhindern, dass passiert, was nun an der Ostsee geplant ist: Ein hoher Schutzstatus wird für einen Lebensraum eingerichtet, der sich nicht entwickeln kann. Gleichzeitig kann die Ausweisung in vielen Fällen sogar lebensraumverbessernde Maßnahmen innerhalb der Nullnutzungszonen verhindern, da es sich dabei um menschliche Eingriffe handelt.

Positive Schutzeffekte ohne Nationalpark

Natürlich kann ein Nationalpark mit weitläufigem Ausschluss jeglicher menschlichen Einflussnahme positive Einflüsse auf die Natur haben. Beispielsweise kann eine geringe oder abwesende bodenberührende Nutzung lokal positive Effekte auf halbmobile / sessile Benthosgemeinschaften haben. Auch könnten Vogelarten mit besonders großen Fluchtdistanzen weniger Störung erfahren. Der Ansicht des LSFV nach sind diese positiven Effekte jedoch von lokalem Charakter und ebenso mit einer Anpassung des Schutzes durch die bisherigen Naturschutzgebiete, in denen der NPO ohnehin liegen würde, realisierbar.

Auf der anderen Seite gibt es etliche weitere Argumente, die für den LSFV aus ganz unterschiedlichen Perspektiven gegen einen Nationalpark Ostsee sprechen:

Da die Gebietskulisse des NPO fast ausschließlich in bestehenden Naturschutzgebieten liegt, werden die dortigen Schutzgüter wie beispielsweise Wasservögel oder Meeresgründe bereits geschützt. In vielen Fällen ist der Schutz durch Befahrungs- und Betretungsverbote schon maximal. Sollte dies nicht der Fall sein, geben die rechtlichen Rahmen der Vogel- und FFH-Schutzgebiete Möglichkeit, den Schutz zu verbessern. Oft jedoch sind die genannten Hauptprobleme der Ostsee schuld an schlechten Zuständen der Schutzgüter. Wo Angler durch Nutzungsanpassung/-Einschränkung an einem verbesserten Schutz von z. B. Tauchenten auf Rastplätzen mitwirken können, ist der LSFV offen für Gespräche.

Nicht mehr Fisch, nicht mehr Chancen

Entgegen der Darstellung aus dem MEKUN wird es durch weitläufige Nullnutzungszonen nicht zu einer Erholung von Fischbeständen kommen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass dies, zumal im Falle der Gebietskulisse, die im Raum steht, nahezu ausgeschlossen werden kann[5][6][7]. Somit sind auch keine positiven Effekte eines NPO für die bereits heute angeschlagene kommerzielle Fischerei auf der Ostsee zu erwarten. Ein Verlust der Fischerei würde einen Verlust der Versorgung mit nachhaltigen, lokal nachwachsenden Lebensmitteln bedeuten.

Die vom MEKUN prognostizierten enormen Chancen für Tourismus und Wirtschaft werden von Wirtschaftstreibenden überwiegend nicht gesehen. In betroffenen Gebieten gehen viele Unternehmen von einem großen wirtschaftlichen Schaden aus, den ein NPO verursachen würde[8][9]. Auch abseits der direkt betroffenen Region, beispielsweise in der Lübecker Bucht, werden von vielen Akteuren keine positiven, sondern tendenziell negative Effekte für die Regionalentwicklung befürchtet.

Eine Schließung weitläufiger Küstenabschnitte würde eine Verlagerung der Aktivitäten bedeuten. Eine Abwanderung des Tourismus, erhöhte Emissionen für Anfahrten und eine Ballung von Aktivitäten in den verbliebenen Flächen mit möglichen Spannungsfeldern zwischen Nutzern wären die Folgen.

Verlust der Naturverbundenheit

Abseits wirtschaftlicher Aspekte schafft ein Nationalpark potenziell auch gesellschaftliche Probleme. Ein Aussperren der Menschen führt zu einer Entfremdung von der Natur und dem, was schützenswert ist. Wenn Naturschätze in weiten Teilen nicht mehr erlebbar sind, sinkt die Akzeptanz, etwas für deren Schutz zu opfern. Junge Menschen entwickeln unter Umständen erst gar kein Gespür für das, was schützenswert ist. Eine solche Entwicklung würde mittelfristig dem Umweltschutz nur schaden. Die momentan zu beobachtende Haltung einiger Umwelt- und Naturschutzbewegungen sowie politischer Parteien, Menschen aus schützenswerter Natur zu verbannen, widerspricht der Auffassung des LSFV von gelebtem und erlebtem Naturschutz.

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Argumente, die für den LSFV gegen einen Nationalpark Ostsee sprechen. Doch schon die anfangs genannte Wirkungslosigkeit, der Verlust der Zuständigkeit des Landes und der Nationalpark als grundsätzlich falsches Schutzmodell für die Ostsee sollten schon ausreichend sein, um die Position des LSFV und ein Nein als konstruktiven Beitrag zum Konsultationsprozess zu verstehen.

Schutzwirkung und Einschränkungen realistisch betrachten!

Wie dringlich es nötig ist, dem Vorhaben NPO entschieden entgegenzutreten, zeigt die Aussage von Katja Günther (Bündnis 90/Die Grünen, Staatssekretärin für Umwelt und Natur im MEKUN) in einem Gastbeitrag für das NABU-Magazin: „Für mich ist also nicht die Frage, ob ein Nationalpark Ostsee dem Naturschutz womöglich wenig bringt oder gar die Menschen in der Region einschränkt. Für mich ist die Frage, ob wir mit einem guten Nationalparkgesetz im Ostseeschutz ganz vorne sind, den Takt bestimmen und so den Zustand der Ostsee verbessern – und auch die wirtschaftlichen Chancen für die Menschen mitdenken!”[10] Der LSFV Präsident Peter Heldt sagt dazu: „Für mich ist es nicht wichtig, ob die Grünen mit einem „guten“ Nationalparkgesetz ganz vorne sind und den Takt bestimmen. Es darf keiner „guten“ Landespolitikerin und keinem Landespolitiker egal sein, ob sie oder er die Menschen in der Region einschränkt. Das gilt ganz besonders dann, wenn diese Einschränkung dem Erreichen des eigentlichen Ziels nichts nützen. Die eigentlichen Probleme der Ostsee werden nicht durch einen übergestülpten, teuren Nationalpark gelöst!“


[1] Aussage Minister Goldschmidt, Auftaktveranstaltung zum Konsultationsprozess NPO, 21.03.2023, Kiel

[2] https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/ostsee/oekologischer-zustand-der-uebergangs#ergebnisse-der-zustandsbewertung

[3] https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100168454/behoerde-greift-durch-neue-regelungen-fuers-kitesurfen-vor-sylt.html

[4] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__24.html

[5] https://sustainablefisheries-uw.org/tuna-mpa-pipa/

[6] https://sustainablefisheries-uw.org/mpa-spillover-hawaii-tuna-medoff/

[7] https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmars.2022.1060943/full

[8] https://www.cdu-fehmarn.de/post/ja-zur-ostsee-nein-zum-nationalpark

[9] https://www.ln-online.de/lokales/ostholstein/nationalpark-ostsee-madsen-kritisiert-plaene-des-umweltministeriums

[10] https://schleswig-holstein.nabu.de/imperia/md/content/schleswigholstein/betrifftnatur/bn01-23.pdf

Die Bewegung, der Slogan und das Logo „Mehr Schutz für die Ostsee – JA! Nationalpark Ostsee – NEIN!“ entstanden aus einer Kooperation von Landessportfischerverband und einer Vereinigung unabhängiger Wassersportler. Das Logo darf im Rahmen einer Veröffentlichung dieser Mitteilung und im Sinne einer entsprechenden eigenen Positionierung von Unterstützern frei verwendet werden.

Hier gibt es unsere Mitteilung als LINK zum pdf-Download:

https://www.lsfv-sh.de/wp-content/uploads/2023/05/LSFV-SH_Position_Nationalpark_Ostsee_20230511.pdf

Hier gibt es unsere Mitteilung auch noch als PDF:


Stand 10.05.2023

Landtagsdebatte zum Nationalpark Ostsee

Am 10.05. fand im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine Debatte über die Pläne zum Nationalpark Ostsee und den von der FDP eingebrachten Antrag statt.

Hier könnt ihr euch den Mitschnitt anschauen:

Das Bild zeigt eine Szene aus der Landtagsdebatte zum Nationalpark Ostsee im Landtag Schleswig-Holstein. Oliver Kumbartzky, Abgeordneter der FDP, ist im Bild am Rednerpult zu sehen.
Die Debatte über den Nationalpark Ostsee wurde von Oliver Kumbartzky (FDP) eröffnet.

Antrag der FDP im Landtag

Vor wenigen Tagen, am 25.04., trafen wir uns mit Oliver Kumbartzky von der FDP-Landtagsfraktion. Das eine Thema, das sowohl uns als auch den Sprecher der FDP für Umwelt, Landwirtschaft und Energie momentan am meisten beschäftigt, war schnell ausgemacht – der Nationalpark Ostsee. Wir waren positiv überrascht, als Herr Kumbartzky uns von einem fertigen Antrag für den Schleswig-Holsteinischen Landtag berichtete, der in den kommenden Tagen eingebracht werden sollte. Zentrale Aussage des Antrags: Der Schutz der Ostsee muss konsequent vorangetrieben werden. Jedoch, „Zusätzliche pauschale Einschränkungen für die Küsten- sowie die Angelfischerei und den Wassersport in Schleswig-Holstein lehnt der Landtag ab.“

Das bedeutet ein Nein zu den Plänen eines Nationalparks Ostsee. Es ist natürlich nicht davon auszugehen, dass der Landtag dieser Erklärung zustimmt. Doch womöglich löst die Diskussion um das Schreiben ein Hinterfragen der Pläne und Umdenken bei einigen Landespolitikern aus. Wir wollen es hoffen.

Hier die Pressemitteilung zum am 27.04. eingebrachten Antrag der FDP:

PM vom 28.04.2023

Oliver Kumbartzky: Mit pauschalen Verboten gelingt der Schutz der Ostsee nicht

Zur Debatte um die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee und zum eingereichten Landtagsantrag der FDP-Fraktion (Drs. 20/961) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Die Maßnahmen zum Schutz der Nordsee lassen sich nur bedingt mit denen der Ostsee vergleichen. Das Ostseegebiet umfasst viel mehr Akteure und vor allem auch viel größere Interessengruppen, die mitgenommen werden müssen. Pauschale Verbote sind daher keine Option, vielmehr muss es darum gehen, innerhalb der Nutzung zu schauen, an welchen Stellschrauben zum Schutz der Ostsee gedreht werden kann. Für uns ist beispielsweise keine Option, ganze Küstenabschnitte für den Tourismus zu sperren. Gleiches gilt für Angler, Fischer, Freizeitsportler und alle anderen Interessengruppen. Die jüngste Diskussion um die Krabbenfischerei an der Westküste hat gezeigt, dass ein Nationalpark ein Einfallstor für europäische Überregulierung sein kann.
Ich habe den Eindruck, dass nicht alle Beteiligten in der Koalition überzeugt sind von den starken Einschnitten, die der grüne Umweltminister Tobias Goldschmidt mit seinem Nationalpark plant. Erste Absetzbewegungen der CDU sind bereits öffentlich erkennbar. Denn auch die CDU merkt so langsam, dass die von den Grünen angezettelte Nationalpark-Diskussion die ganze Region verunsichert und von den eigentlich wichtigen Aufgaben ablenkt. Grüne Symbolpolitik rettet die Ostsee nicht. Umweltschutz geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Uns ist wichtig, dass das Thema im Landtag diskutiert wird, nur so haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich transparent zu informieren.“

Oliver Kumbartzky
FDP LAndtagsabgeordneter, Parlamentarischer Geschäftsführer,
Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Energie, Klimaschutz,Verbraucherschutz und Religion

Der Antrag der FDP-Fraktion zum verbesserten Schutz der Ostsee ohne weitere Einschränkungen:

Das Bild zeigt den ausgedruckten Antrag der FDP zum verbsserten Schutz der OSstee ohne weitere Nutzungseinschränkungen. Der Klick auf das Bild öffnet den Download der Datei.
Der Antrag der FDP dürfte vielen Ostsee-Nutzergruppen gefallen … ob er jedoch vom Landtag angenommen wird, ist mehr als fraglich. Der Klick auf das Bild lädt das Dokument.


Stand 26.04.2023

Gemeinsame Informationsplattform über den Nationalpark Ostsee

Das Bild zeigt einen Screenshot der Seite www.nationalpark-ostsee.de - der Klick auf das Bild führt zur Seite.

Wir haben uns mit dem Betreiber der Webseite nationalpark-ostsee.de zusammengeschlossen und werden dort mitarbeiten, um Positionen, Informationen und Entwicklungen zu veröffentlichen. Auf dieser Webseite sollen alle Infos rund um den Nationalpark zusammenlaufen und auch verschiedene Sichtweisen Platz haben.

Im Kern setzt sich die Seite jedoch auch kritisch mit dem Thema Nationalpark Ostsee auseinander. Sie dient als Koordinierungsstelle für die zur Zeit laufende Petition der Wassersportler und könnte ebenso eine noch größere, weitreichendere Petition als Plattform dienen. Der Betreiber der Seite, Jochen Czwalina, selbst ist begeisterter Wassersportler und CEO einer Kite-Firma auf Fehmarn – seine Motivation ist also mehr als nachvollziehbar.

Wir werden auch dort aktuelle Informationen einpflegen, speichert euch diese Seite also unter den Favoriten ab und haltet euch dort auf dem Laufenden! Über besonders für Angler interessante Neuigkeiten in Sachen Nationalpark Ostsee werden wir hier auf unserer Homepage auch weiterhin berichten.


Stand 24.03.2023

Nationalpark Ostsee – Worum geht es?

Seit spätestens dem gestrigen 21.03. herrscht große Aufregung unter den Schleswig-Holsteins Anglern – der Nationalpark Ostsee soll kommen! Was bedeutet das für die Angelei? Sind die plakativ markierten Bereiche gleichzusetzen mit Angelverboten? Oder ist gar das Angeln im Nationalpark Ostsee gar nicht von Verboten berührt?

Der Nationalpark Ostsee ist eines der Prestigeprojekte, des Umweltministeriums. Für Umweltminister Goldschmidt ist es eines der wichtigsten Vorhaben seiner Amtszeit. Am 21.03. präsentierte er die möglichen Gebiete für den geplanten Nationalpark. Die dort abgehaltene Präsentation ist unter diesem LINK einsehbar. Dort werden unter anderem die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten in den angedachten Zonen erklärt.

Die Abbildung gibt Aufschluss darüber, dass nur in der Zone mit der Geringsten Schutzklasse das Angeln im Nationalpark Ostsee dauerhaft noch erlaubt wäre.
Unterm Strich wäre eine dauerhafte das Angeln im Nationalpark Ostsee nur in der sogenannten Pflegezone, der schwächsten Schutzzone möglich. Wo diese Zonen liegen werden, ist noch völlig unklar – ebenso wie die letztendliche Ausdehnung des Nationalparks.

Unterm Strich wäre eine dauerhafte anglerische Nutzung nur in der sogenannten Pflegezone, der schwächsten Schutzzone möglich. Wo diese Zonen liegen werden, ist noch völlig unklar – ebenso wie die letztendliche Ausdehnung des Nationalparks. Es ist jedoch jetzt schon abzusehen, dass 50 Prozent der späteren Nationalparksfläche zur Nullnutzungszone gehören sollen, das wäre, je nach Ausdehnung des Parks, ein heftiger Einschnitt in die Nutzung der Ostsee.

Die eingezeichneten Flächen und das Angeln im Nationalpark Ostsee

Wichtig für alle Angler ist zu wissen: die dargestellten Flächen zeigen den möglichen Raum, in dem der Park liegen kann – das heißt nicht, dass der Nationalpark letztendlich die gesamte markierte Fläche ausmachen wird – es ist sozusagen die Maximalfläche. Es bleibt also abzuwarten, wie viel der angepeilten zirka 160.000 ha letztlich wirklich Nationalpark werden – und welcher Zone welche Bereiche zugeordnet werden.

In einer eigens angefertigten Präsentation des MEKUN (Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) ist genau erläutert, wie die Gebietskulisse aussieht. Hier wird auch erwähnt, welche Schutzgüter in den einzeln markierten Abschnitten geschützt werden sollen.

Der Klick auf Abbildung des MEKUN öffnet die Präsentation zur Gebietskulisse des Nationalparks Ostsee.

Wir hatten zu dem Thema Angeln im Nationalpark Ostsee bereits gute Gespräche mit Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. Dabei wurde deutlich, dass es durchaus Folgen für Fischerei und Angelei geben kann – wir als Landesverband also gefordert sein werden, Allianzen zu schmieden und für unsere und die Interessen aller Angler einzutreten. Genau das werden wir tun! Wir stehen im engen Austausch mit der Fischereibehörde und politischen Parteien, die unsere Arbeit an Gewässern schätzen, unseren Einfluss auf die Natur richtig einordnen und uns in unseren Belangen unterstützen.

Schulterschlüsse sind gefragt

Wir werden überall mit Konsequenz für sinnvolle Regelungen statt symbolpolitischer Einfälle argumentieren und wenn nötig streiten. Jetzt liegt es an uns Anglern und allen anderen Nutzern, zusammen zu stehen und für unsere Rechte einzutreten.

Wir sind diejenigen, die bei Wind und Wetter draußen an der Küste und auf dem Wasser sind. Wir wissen, wann die Eiderente auf den Muschelfeldern frisst, wir sind diejenigen, die den Schweinswalen bei der Jagd zusehen und wir sind es, die Müll mit vom Strand mitnehmen um in einer intakten, gesunden Umgebung unserer Passion nachzugehen. Ja, wir nutzen – aber immer in Verbindung mit Umsicht und Schutz dessen, was wir lieben. Das werden wir deutlich machen.

Visionen der grünen Umweltpolitik

Dass der Umweltminister sich „einen echten Aktivitätsschub“ und „enorme Chancen für den Tourismus und die Wirtschaft“ an der Ostküste erhofft, lässt erahnen, dass die Rolle des Angeltourismus und anderer Wassersportarten entweder unterschätzt wird – oder, was erfreulich wäre, dass Angler und Wassersportler von den Schutzregelungen des Nationalparks kaum betroffen sein sollen. In jedem Falle dürfte es beispielsweise bei Anbietern von Ferienunterkünften zu keiner großen Begeisterung führen, wenn der Strände vor deren Haustür plötzlich nicht mehr betreten werden dürfte. Wir Angler zum Beispiel sorgen in der Küstenregion vor allem außerhalb der Hauptsaison für gebuchte Hotels an Meerforellen- und Plattfischstränden.

Welchen positiven Effekt sich das Ministerium von dem Schutz im Nationalpark für die Ostsee erhofft, wurde am 21.03. ebenfalls erörtert: Es solle unserem flachen Randmeer „zukünftig wieder besser gehen“. Da jedoch vor allem fehlender Wasseraustausch und eine dauerhafte, nicht stoppende Nährstoffbelastung das große Problem der Ostsee darstellen, ist es fraglich, was eine Nullnutzung weiter Bereiche der Ostsee bringen wird. Auch die seit Jahren bekannte Gefährdung der Ostsee durch Munitionsreste dürfte für eine bessere Zukunft der Ostsee eine zentrale Rolle spielen. Vielleicht ließen sich Gelder, die jetzt für umfangreiche Planungs- und Abspracheprozesse ausgegeben werden, bei der Bergung von Munitionsaltlasten mitunter sinnvoller ausgeben.

Das soll nun aber nicht bedeuten, dass wir gegen die Schaffung eines Nationalparks sind – wir fordern dabei allerdings, dass anhand belastbarer Daten und auch mit Augenmaß in Hinblick auf die Nutzer – alle Nutzer – Entscheidungen getroffen werden.

Die Kehrseite einer Null-Kontakt-Politik

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass es ein Fehler ist, Menschen von Naturschätzen allzu sehr fern zu halten. Nullnutzungs- und Null-Betretungszonen bedeuten, dass die Nähe zum Erlebnis Natur verloren geht, dass Menschen in einigen Jahren vergessen haben, was dort eigentlich geschützt werden soll. Gerade junge Generationen profitieren enorm davon, Natur hautnah zu erleben – werden die Menschen ausgesperrt, distanzieren sie sich – junge Menschen entwickeln hingegen vielleicht erst gar kein Gespür für schützenswerte Naturschätze. Dies führt auf lange Sicht zu einem kompletten Kontaktverlust unserer Gesellschaft zur Natur. Wir sind der Meinung: nur, was wir kennen, was wir mit unseren Sinnen erleben, können wir auch mit ganzem Herzen schützen. So machen wir es zum Beispiel mit der Meerforelle seit Jahrzehnten. Niemand sonst steckt so viel ehrenamtliche Arbeit in den Schutz einer Art, wie wir Angler im Falle der Meerforelle.

Wo es nötig ist und dem Schutz seltener Arten nützt, unterstützen wir natürlich Betretungs- und Nutzungsverbote – wie sie beispielsweise jetzt schon in zahlreichen Vogelschutzgebieten bestehen. Bei unseren dänischen Nachbarn werden diese Betretungsverbote übrigens größtenteils an der Brutzeit festgemacht, außerhalb dieser Periode dürfen diese Strände und Flächen durchaus betreten und die Natur erlebt werden.

Das Gleichgewicht zwischen Natur-Erlebnisräumen – mit Nutzung – und absoluten Schutzräumen muss gewahrt bleiben: im Sinne der Natur, zu der auch wir Angler am Wasser uns zählen.

Wir bleiben an diesem Thema dran, werden Allianzen schmieden und Gespräche führen – und natürlich halten wir euch auf dem Laufenden!