Liebe Angelfreunde,

auf ein Rundschreiben des Vorsitzenden des SFV Büchen e.V., das einige merkwürdige Sichtweisen enthält, möchte der LSFV reagieren.

Der Verein hat leider beschlossen, die Gemeinschaft des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LSFV) zu verlassen und in die Anglerunion Schleswig-Holstein e.V. (AUN) einzutreten.

Als Grund für den Austritt wird die Westensee-Umlage genannt und die Meinung, diese Umlage sei rechtswidrig und sie gefährde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des SFV Büchen. Dazu sei nur kurz mitgeteilt, daß ein Rechtsanwalt, zwei Steuerberater und das zuständige Finanzamt das Vorgehen des LSFV geprüft und für ordnungsgemäß befunden haben. Mittlerweile haben mit einer einzigen Ausnahme alle Vereine die entsprechende Erklärung abgegeben bzw. bezahlt. Diese etwa 350 Vereine teilen die Bedenken des SFV Büchen also nicht. Schon diese Mengenverteilung deutet darauf hin, daß sich nicht der LSFV und seine Mitgliedsvereine irren, sondern der SFV Büchen.

Es ist schade, daß es überhaupt zwei Angelverbände bei uns geben muß. (Der in dem Rundschreiben genannte dritte Landesverband, der Landesanglerverband Schleswig-Holstein e.V. mit seinem Vorsitzenden Robert Vollborn, ist keine Konkurrenz zum LSFV, seine Mitglieder sind auch Mitglieder des LSFV.) Bei den Schwierigkeiten, die den Anglern Tag für Tag drohen, sollten wir uns eigentlich zu einem Verband zusammenschließen, anstatt uns aufzuspalten. Vielleicht wird das eines Tages geschehen. Bis es soweit ist setzen sich die Verbände eigenständig für ihre Mitglieder ein. Das geschieht in den beiden Landesverbänden auf unterschiedliche Weise.

Dafür sorgt bereits der Größenunterschied zwischen dem LSFV mit 38.769 Mitgliedern (Stand 31.12.2015) und der AUN mit 915 Mitgliedern (Stand 31.12.2015). Ein weiterer Unterschied liegt in der Geschäftsstelle: die des LSFV ist hauptamtlich besetzt mit Mitarbeitern, die den Vereinen umfassende Beratungen bieten können, zu biologischen, fischereilichen, finanziellen, rechtlichen Themen, zu Fragen der Buchhaltung, der Hege, der Förderung, der Vereinsführung oder des Versicherungsschutzes. Unterschiede zeigen sich weiterhin bei den vielfältigen Veranstaltungen des LSFV, von Gemeinschaftsfischen über Fortbildungen für Gewässerwarte, Pressewarte, Sportwarte und andere Vereinsvorstände bis hin zu Fischereiaufseherlehrgängen. Und auch das Gewässerangebot ist unterschiedlich: der LSFV bietet seinen Mitgliedern das Angeln auf dem NOK, dem ELK, der Elbe, dem Schaalsee, dem Dobersdorfer See, dem Stolper See, dem Einfelder See und dem Westensee, jeweils zu günstigen Bedingungen. Ab 2017 werden wir unseren Mitgliedern für den Schaalsee, den Stolper See und den Westensee Erlaubnisscheine kostenlos anbieten.

Zum Angeln auf LSFV-Gewässern gibt es nun eine Mitteilung des Vorsitzenden des SFV Büchen, man werde Klage einreichen, um trotz des Austrittes aus dem LSFV weiterhin wie ein Verbandsmitglied behandelt zu werden. Das aber, liebe Anglerinnen und Angler, funktioniert so nicht. Mit dem Austritt aus einem Verband oder einem Verein enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Allen unseren Mitgliedern bieten wir unsere Leistungen an. Sie finanzieren uns, sie haben Anspruch auf umfassende Unterstützung. Ihr alle seid herzlich in der Gemeinschaft des LSFV willkommen. Aber einen Verband zu verlassen, keine Beiträge mehr zu bezahlen und dann zu verlangen, der Verband müsse trotzdem dem Verein weiterhin alles bieten, ist mindestens ungerecht, unsolidarisch, jedenfalls unzutreffend.