Bereits am 23. Februar 2016 nahm ich an einer Anhörung des Bundesumweltministeriums teil. Die betroffenen Verbände konnten dort Position beziehen zu den Entwürfen der AWZ-Naturschutzgebietsverordnungen. Ein absolutes Angelverbot war in diesen Seegebieten angedacht. Der genannte Ausweisungsgrund war der Schutz von Riffen und Sandbänken. Des weiteren sollen dort Seetaucherarten, Rastvögel und Schweinswale geschützt werden.

Warum nun ausgerechnet die Angler diese Schutzziele mehr gefährden als alle anderen Nutzer wurde uns dort, auch auf wiederholte Nachfrage, nicht genannt.

Schon damals habe ich mich sehr darüber gewundert. Ich hätte gedacht, dass ein Bundesministerium, wenn es eine große Gruppe vollständig aus solchen Seegebieten verbannen will, sofort eine Fülle von wissenschaftlichen Begründungen bereit hat. Das war nicht der Fall.

Ursprünglich sollten die Schutzgebiete bis zum Sommer 2016 ausgewiesen werden. Hätte es vernünftige Gründe gegen eine Nutzung dieser Seegebiete durch Angler gegeben, dann hätte das Ministerium sie wohl schon lange ins Feld geführt. Da kam aber nichts Entscheidendes. Ganz im Gegenteil: als das Argument „Schutz von Riffen“ nicht wirkte, weil Angler eben keine Riffe zerstören, wurde der Schutz von Riffen „als Lebensraum“ herangezogen, danach der Dorsch, danach der Dorsch als Nahrungsgrundlage von Schweinswalen und Robben. Alle diese Begründungsversuche waren widerlegbar. Dann trat Funkstille ein.

Bis heute liegen keine vernünftigen Begründungen vor, die stichhaltig darlegen, warum die Angler dort weichen sollen. Das zeigt mir, dass es solche Begründungen nicht gibt.

Ohne sachliche, fachliche Argumente kann man so etwas nicht diskutieren. Daher sollte man die Idee, das Angeln in den AWZ-Schutzgebieten zu verbieten, endgültig fallenlassen.

Peter Heldt, Präsident des LSFV S-H