Manche belächeln das Thema, manche nehmen es ernst. Tatsache ist, daß das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 die ausschließliche Unterscheidung zwischen „männlich“ und „weiblich“ als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes betroffener Intersexueller angesehen und den Gesetzgeber aufgefordert hat, für den Eintrag im Geburtenregister die Möglichkeit zu schaffen, ein drittes Geschlecht anzugeben. Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer hat nun anläßlich einer ohnehin anstehenden Satzungsänderung (also ohne zusätzlichen Aufwand angesichts vieler drängender Aufgaben) darauf reagiert und bei einer von LSFV-Geschäftsführer Robert Vollborn vorbereiteten Satzungsneufassung eine entsprechende Formulierung übernommen.
Bisher war geregelt, daß zur besseren Verständlichkeit des Satzungstextes alle Ämter- und Personenbezeichnungen nur in männlicher Form ausgedrückt werden, verbunden mit der ausdrücklichen Hervorhebung einer gleichberechtigten Geltung für weibliche Bezeichnungen. Neu ist nun die Formulierung: „Es gelten gleichberechtigt die entsprechenden Bezeichnungen für andere Geschlechter.“ Damit ist auf einfache Weise ein Problem gelöst worden, und auch wenn es nur einzelne Angelkameraden betrifft zeigen wir so, daß sie selbstverständlich zu uns gehören.