Dabei hatten wir unsere Ablehnung zu den geplanten Aalfangverboten kundgetan und darum gebeten, den bisher eingeschlagenen Weg mit den Bewirtschaftungsplänen fortzusetzen.
Angler und Berufsfischer in Schleswig-Holstein bemühen sich schließlich seit langer Zeit in den Binnengewässern und eben auch an der Küste intensiv um den Aal. Ausgerechnet nun diese marinen Bereiche Europas mit Fangverboten zu überziehen wäre aus unserer Sicht kontraproduktiv.
Für Schleswig-Holstein gibt es genehmigte und mit der EU abgestimmte Aalbewirtschaftungspläne mit dem Ziel, den Aalbestand zu schützen und die Aalfischerei zu erhalten. Besatzmaßnahmen galten dabei bisher als ein entscheidender Faktor zur Stützung des Bestandes. Durch den Besatz geeigneter Gewässer wollen wir langfristig zur Erhöhung des Laicherbestandes beitragen. Der natürliche Aufstieg von Glasaalen in unsere Gewässer reicht für eine optimale Nutzung der hiesigen Aufwuchsgebiete derzeit bei weitem nicht aus.
Von Anfang an wurden die Besatzmaßnahmen wissenschaftlich begleitet. Unter anderem wird in Schleswig-Holstein mit erheblichem Aufwand untersucht, welche Besatzform (Glasaale oder vorgestreckte Aale) in welchen Gewässern am effizientesten ist und unter welchen Bedingungen die Tiere am besten wachsen. Natürlich besetzen wir nur Gewässer, aus denen später eine Abwanderung der Aale möglich ist.
Angler und Fischer in Schleswig-Holstein angeln und fangen eben nicht nur, sondern forschen und besetzen auch im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1100/2007.
Auf dem bisherigen Weg wurde von den Anglern und Fischern viel Arbeit und Geld in den Erhalt der Aalbestände investiert. Unterstützt wurden sie dabei durch erhebliche Mittel aus der Fischereiabgabe und aus Fördertöpfen der EU. Fangverbote würden dem bisherigen Zusammenspiel von Schutz und Nutzung sowie von Besatz, Fang und Forschung ein jähes Ende bereiten. Wem wäre damit gedient?
Erst einmal sind wir daher sehr froh, dass kein Fangverbot für die Ostsee beschlossen wurde. Weiterhin hoffen wir, dass die EU-Kommission bei ihren weiteren Beratungen zu diesem Thema auch bedenkt, was für drastische negative Auswirkungen Fangverbote haben werden.
Der Fokus bei Maßnahmen zum Erhalt der Aalbestände darf keinesfalls alleine auf der Fischerei liegen. Solange unzählige Aale in Wasserkraftwerken und bei der Kühlwasserentnahme sinnlos getötet werden ist der Erlass von Fangverboten für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Weiterhin halten wir es für dringend geboten, den illegalen Handel mit Glasaalen wirkungsvoll zu unterbinden. Exporte nach Asien sind angesichts der zweifelsfrei angespannten Situation des Aalbestandes nicht mehr zu tolerieren.
Bei der Dorsch-Tagesfangbegrenzung (baglimit) wird es 2018 keine Änderung geben. Die derzeitige Entwicklung der Dorschjahrgänge 2016 und 2017 lässt allerdings hoffen!
Sollte sich der positive Trend bestätigen wäre es aus unserer Sicht erforderlich, das baglimit 2019 abzuschaffen. Das wäre auch eine vertrauensbildende Maßnahme. Einschränkungen dürfen nicht, wenn sie einmal eingeführt sind, für alle Zeiten in Stein gemeißelt sein. Wenn sich Bestände positiv entwickeln müssen die Entscheidungsträger auch in der Lage sein, Fangverbote oder Einschränkungen wieder zurückzufahren. Das würde die Zusammenarbeit bei weiteren Problemfällen erheblich erleichtern.