Wasserkraft ist kein sauberer grüner Strom. Wir setzen uns dafür ein, dass die mühselig erreichten Verbesserungen an unseren Bächen und Flüssen nicht durch neue Wasserkraftanlagen wieder zunichte gemacht werden.

Geschrieben von Peter Heldt, Präsident

Die Angelvereine und Verbände im Land Schleswig-Holstein setzen sich seit Jahrzehnten aktiv für eine Verbesserung der Fließgewässer und für eine Erhaltung der darin lebenden Fischarten ein. Schon lange bevor es die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH) oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gab, setzten sich Angler für den Erhalt von Lachs, Meerforelle, Bachforelle, Schnäpel, Aal, Quappe und zahlreichen anderen Arten ein. Dabei wurden natürlich auch die Veränderungen an den Lebensräumen betrachtet, die oftmals die Ursache für den Rückgang der Arten darstellen. Querbauwerke beeinträchtigten stark die Wanderung der Fische zu ihren Laichgründen und tuen dies auch heute noch. Durch Begradigungen und Gewässerunterhaltung wurden vielerorts die Gewässersohlen instabil, die Laichplätze für Kieslaicher versandeten oder verschwanden ganz. Immer mehr Verschmutzungen setzten den Gewässern zu. Lange Zeit hat davon niemand Kenntnis genommen.

Mit dem Versuch die Wasserkraftnutzung in unseren Bächen und Flüssen auszubauen wird der Verbesserung ihres ökologischen Zustandes entgegengearbeitet.

Nur die Angler, die ihre Reviere ständig im Auge haben, bemerkten die negativen Entwicklungen frühzeitig und steuerten gegen. Mit sehr viel Arbeit wurden z.B. die Salmoniden erhalten. Laichfischfang und das künstliche Erbrüten der Eier sorgten dafür, dass es Meerforelle und Lachs noch heute bei uns gibt. Das Wiederherstellen der Durchgängigkeit, beziehungsweise strukturverbessernde Maßnahmen, waren für uns Angler allerdings nur schwer durchführbar. Wir haben zwar vielerorts das Fischereirecht, aber nicht das Recht auf bauliche Veränderungen am Gewässer.

Sehr erfreut waren wir daher, dass sich am Anfang dieses Jahrhunderts die WRRL des wichtigen Themas annahm. Ziel der WRRL war es, bis zum Jahr 2015 die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand oder gutes ökologisches Potenzial zu bringen. Dass dies so kurzfristig nicht möglich sein würde, wurde in den letzten Jahren immer deutlicher. Aber immerhin war es ein Aufbruch in die richtige Richtung. In allen Bearbeitungsgebieten unseres Bundeslandes waren von Anfang an Vertreter der Angler und Fischer vertreten. Oftmals war es dabei unsere erste wichtige Aufgabe, die Vertreter der anderen Interessenverbände darüber zu informieren was unter der Oberfläche ihrer heimischen Gewässer eigentlich lebt. Unter anderem auch darauf basierend wurde dann mit ersten Maßnahmen begonnen. Querverbauungen wurden zu durchgängigen Sohlgleiten umgebaut, strukturverbessernde Maßnahmen wurden durchgeführt und viele andere Verbesserungen der Fließgewässer wurden endlich angepackt. Bis heute ist man erst ein kleines Stück des Weges gegangen und sehr viel bleibt noch zu tun.

Mit großer Besorgnis sehen wir nun, dass man auf diesem Weg, der unsere Gewässer ja eigentlich nach vorne bringen soll, schon wieder Rückschritte macht. In letzter Zeit beschäftigen uns immer wieder „Unfälle“ von Biogasanlagen und das Auftauchen von längst vergessenen Abwasserpilzen zeigt uns an, dass einige Gewässer wieder stark verschmutzt werden. Besonders problematisch sehen wir die Entwicklung, dass wieder Wasserkraftanlagen, auch in kleine Fließgewässer, eingebaut werden sollen. Ein großer Rückschritt!

Allgemein sprechen Konflikte mit den Umweltzielen der WRRL gegen den Betrieb von Wasserkraftanlagen in Fließgewässern. Bei den zugehörigen Querverbauungen handelt es sich immer auch um eine Einschränkung, beziehungsweise Unterbrechung, der Durchgängigkeit. Die freie Durchwanderbarkeit der Gewässer ist jedoch eines der wichtigsten Ziele der EU-WRRL. Sie ist Grundlage für den Lebenszyklus vieler Wanderfischarten, aber auch für Neunaugen und wirbellose Tiere. Selbst wenn eine Wasserkraftanlage stromauf liegende Gewässerteile nicht vollständig sperrt kann es immer noch zu großen Schäden kommen. Egal ob Turbine oder Energierotor, der optimale Fischschutz für diese „potenziellen Fischschredder“ ist immer noch nicht gefunden. Große Teile der Abflussmenge sollen für die Stromgewinnung genutzt werden. Aber genau dieser Fluss wird von den Fischen oftmals als Lockströmung wahrgenommen, sie werden sozusagen magisch vom „Häckselwerk Turbine“ angezogen. Besonders absteigende Fischbrütlinge, Jungfische, und Neunaugenquerder sind stark gefährdet.

In einigen Fällen kann es durch Wasserkraftanlagen auch zu aufgestauten Stillwasserbereichen kommen. Das wiederum kann Verschlammung, Temperaturerhöhung und Sauerstoffmangel nach sich ziehen.

Durch einen Kraftwerksbetrieb, egal ob groß oder klein, wird dem betroffenen Gewässer immer Energie entzogen. Ein gesundes Gewässer braucht aber eben diese Energie zur Umlagerung von Substraten und zur Selbstreinigung. Bei der WRRL hat man in den letzten Jahren sehr viel Geld in die Hand genommen, um den Gewässern ihre Eigendynamik zurückzugeben. Durch den Einbau von neuen Wasserkraftanlagen macht man einen Teil dieser Bemühungen nun wieder zunichte.

Ich selber arbeite von Anfang an mit bei der EU-WRRL im Bearbeitungsgebiet 6 – Treene. Auch dort gibt es kleine Wasserkraftanlagen mit dazugehörigen Staubauwerken. Auch dort arbeitet man seit Jahren daran die Durchgängigkeit zu verbessern und eventuell den Kraftwerksbetrieb einzustellen oder einzuschränken. Dazu muss man sich natürlich mit den Leuten einig werden welche die teilweise uralten Staurechte innehaben. Jeder Besitzer hat berechtigte Interessen und es ist oftmals ein langer Vorgang nötig, um Möglichkeiten zu finden die allen Beteiligten gerecht werden. Hierbei handelt es sich aber um alte Anlagen für die man Wege sucht.

Macht es da Sinn andernorts wieder komplett neue Kleinkraftwerke in kleine Fließgewässer einzubauen?

Sicherlich hat ein Staurechtsinhaber die Möglichkeit z.B. mit einem Energierotor ein paar Haushalte mit Strom zu versorgen. Aber steht dieser Energiegewinn im richtigen Verhältnis zu dem Schaden den man dem Gewässer zufügt? Muss es nicht eigentlich ein Ziel der WRRL sein den Inhaber in irgendeiner Form zu entschädigen und weitere Wasserkraftanlagen zu verhindern?

Seit langem beschäftigen uns Wasserkraftanlagen. Große Wasserkraftanlagen wie das Pumpspeicherwerk in Geesthacht dürfen gewaltige Mengen Wasser aus der Elbe saugen. Hier kämpfen wir seit Jahren für Verbesserungen des Fischschutzes und dafür, dass durch Besatz der Schaden an der Fischfauna zumindest ansatzweise ausgeglichen wird. Die beiden größten Flusskraftwerke Schleswig-Holsteins, in der Schwentine bei Raisdorf, verrichten ihren Betrieb ebenfalls ohne mit Fischschutz nach Stand der Technik ausgerüstet zu sein, und das angesichts der dramatischen Gefährdung des Aals. Ein Monitoring der Fischwanderhilfen bei diesen Kraftwerken findet leider nicht statt, so dass über Verluste in den Turbinen und den Wandererfolg leider nur spekuliert werden kann. Die Schwentinemündung wurde durch ein weiteres Kraftwerk verbaut, anstatt eine optimale Durchwanderbarkeit einzurichten. Aber auch gerade kleine Wasserkraftanlagen machen uns Sorgen. Derzeit wird eine Anlage bei Kupfermühle in die Trave eingebaut.

Normalerweise gelangen wir schon in der Planungsphase über die AG 29 des Landesnaturschutzverbandes über solche Projekte in Kenntnis. Aber Recherchen ergaben, dass auch der LNV im Vorfeld nichts über dieses Bauwerk erfahren hat. Später wurde Interessierten ein Prototyp vorgestellt. Dieser war allerdings viel kleiner als der Energierotor der momentan tatsächlich montiert wird. Wir versuchten Akteneinsicht bei der unteren Wasserbehörde zu bekommen. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass diese uns nicht gegeben werden könne, da wir keine Beteiligten des Verfahrens seien. In eine FFH-Vorprüfung und -Verträglichkeitsuntersuchung wurde uns ebenfalls keine Einsicht gewährt. Bei anderen geplanten, und ähnlichen, Anlagen wurden wir Angler rechtzeitig mit einbezogen. Dann hat unser LSFV zu solchen Vorhaben Stellung bezogen (siehe Verweise). Sie sind dann nicht gebaut worden. Es beschäftigt uns sehr wie sich dieser aktuelle Fall entwickelt. Auch in anderen Fließgewässern unseres Landes könnte man auf die Idee kommen solche Energierotoren einzubauen. Wir haben auch Rat bei Experten unseres Bundesverbandes eingeholt, die sich seit Jahren mit der Wasserkraft und ihren negativen Auswirkungen beschäftigen.

Wasserkraft ist kein sauberer grüner Strom. Wir setzen uns dafür ein, dass die mühselig erreichten Verbesserungen an unseren Bächen und Flüssen nicht durch neue Wasserkraftanlagen wieder zunichte gemacht werden!

Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht als Artenkiller?!

Kiel/Geesthacht – Die Landessportfischerverbände (LSFV) Schleswig-Holstein und Niedersachsen und die Vereinigung für Fischerei und Gewässerschutz Bereich Lüneburg (VFGL) fordern als unmittelbar betroffene Fischereiausübungsberechtigte den Energiekonzern Vattenfall auf, sofort den Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks Geesthacht einzustellen. Mitzeichner einer gemeinsamen Erklärung sind der Verband Deutscher Sportfischer, der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, der Angelsportverband Hamburg, der Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein und die Gemeinschaftsinitiative Elbefischerei (GI Elbe). Bis alle erforderlichen Maßnahmen des Fisch- und sonstigen Artenschutzes nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt sind, sollte das Kraftwerk abgeschaltet bleiben.

In Folge der Senkung des sogenannten Wasserpfennigs hat Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager im November die Wiederaufnahme des Betriebs des Pumpspeicherkraftwerks in Geesthacht gestartet, ohne dass die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Wasserlebewesen getroffen wurden. Die Verbände prüfen zurzeit, wie juristisch gegen die vom Land Schleswig-Holstein erteilte Betriebsgenehmigung vorgegangen werden kann. Dabei wird entscheidend sein, ob Verletzungen nationaler und europäischer Vorschriften vorliegen und vom Betreiber und den Behörden eventuell wissentlich in Kauf genommen wurden.

Bis zu 140 Kubikmeter Wasser je Sekunde darf das Pumpspeicherwerk der Elbe entnehmen. Das entspricht etwa der Hälfte des mittleren Niedrigwasserabflusses der Elbe in diesem Bereich. Bis zu unglaublichen 360 Kubikmeter Wasser je Sekunde könnten wieder in die Elbe zurückfließen.
Aufgrund des Fehlens von Fischschutzanlagen gehen die Natur- und Umweltschutzverbände davon aus, dass täglich unzählige mit dem Elbwasser angesogene Fische, Neunaugen und andere Wasserlebewesen bei der Passage durch Pumpen und Turbinen massenhaft zerstückelt werden oder den enormen Druckunterschieden in den Rohrleitungen zum Opfer fallen. Juristische Grundlage für das Gemetzel ist offensichtlich eine wasserrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1958, die niemals an die aktuellen Umweltanforderungen angepasst worden zu sein scheint.
Was hinsichtlich des Fischschutzes an der Elbe passiert, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Der Energiekonzern Vattenfall baut in Hamburg-Moorburg ein neues Kohlekraftwerk und rühmt sich damit, alles Erdenkliche für den Fischschutz zu leisten: Feinrechen, eine spezielle Konstruktion des Ansaugbauwerkes, eine elektrische Fischscheuchanlage und sogar eine Fischrückführanlage, falls doch mal ein Fisch in den Kühlwasserstrom gelangen sollte, sind vorgesehen. Ob selbst diese Maßnahmen ausreichen, die Wasserlebewesen in der Elbe hinreichend zu schützen, ist bei Experten sehr umstritten. Daher hat Vattenfall die zusätzliche Auflage bekommen, in Geesthacht am Nordufer der Elbe für rund 20 Millionen Euro Europas größte Fischtreppe zu bauen. Sie soll nach Darstellung von Vattenfall dazu beitragen, dass sich bedrohte Fischarten der Elbe langfristig erholen können. Die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Moorburg ist an die nachgewiesene Funktionsfähigkeit der Fischtreppe gekoppelt.

Doch nun stellt sich die Frage, ob die sofortige Schließung der Fischtreppe nicht ohnehin den besseren Fischschutz darstellen würde. Ist es noch zu verantworten, nach europäischem Recht (FFH-Richtlinie) streng geschützte Arten wie Flussneunauge, Meerneunauge, Rapfen, Lachs und Schnäpel in großer Zahl über das Wehr zu leiten, wenn ebenfalls am Nordufer der Elbe, in nur drei Kilometer Entfernung gigantische Wassermassen von gewaltigen Pumpen in das Pumpspeicherwerk gesogen werden, ohne dass effiziente Vorrichtungen zum Fischschutz vorhanden sind?
Die vor den Pumpen installierten Grobrechen mit einem Gitterabstand von 85 mm haben hinsichtlich des Fischschutzes keinen Effekt. Hier wird das EU-Verschlechterungsverbot für das nur wenige Kilometer nördlich beginnende FFH-Gebiet „Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bis Lauenburg mit angrenzenden Flächen“ eindeutig missachtet.

So wichtig die Speicherung von Energie etwa durch Pumpspeicherkraftwerke sein mag, sie steht nicht auf einer höheren Wertigkeit als der Artenschutz! Unverständlich ist nach Auffassung der Verbände auch, dass die Behörden dafür Zuarbeit leisten. Die wasserrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1958 hätte längst aufgrund rechtlicher Vorgaben von EU, Bund und Land angepasst werden müssen. Hierzu wäre reichlich Zeit gewesen, da die Anlage aufgrund mangelnder Rentabilität über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren so gut wie nicht genutzt wurde, wie Vattenfall selbst in einer Pressemitteilung schreibt. Nur durch die von der Landesregierung beschlossene Senkung der Oberflächenwasserabgabe kann die Anlage nun wieder profitabel betrieben werden.

Besonders problematisch ist der Betrieb des Pumpspeicherwerkes für den Aalbestand der Elbe. Weil das Vorkommen dieser Art europaweit stark rückläufig ist wird der Aal mittlerweile durch eine eigene EU-Verordnung geschützt. Im gesamten Elbe-Einzugsgebiet werden nationenübergreifend immense Anstrengungen unternommen, um den Aalbestand wieder aufzubauen. Diese Bemühungen werden durch den Betrieb des Pumpspeicherwerkes für den größten Teil des Elbeeinzugsgebietes bis nach Tschechien zunichte gemacht. Der Grund dafür liegt im Verhalten der aus dem Meer aufsteigenden Jungaale. Sie wandern in Schwärmen stromaufwärts und orientieren sich dabei strikt am Ufer des Gewässers. Aale, die nun am Nordufer der Elbe über die von Vattenfall gebauten Fischwege aufsteigen, werden somit nahezu zwangsweise direkt dem Pumpspeicherwerk zugeführt. Dies hat fatale Folgen für den Aalbestand.

Mit der Erlaubnis zum Betrieb des Pumpspeicherwerkes leistet Schleswig-Holstein einen beispiellosen Beitrag zur Verfehlung vorgegebener Artenschutzziele unter vollständiger Missachtung der Anstrengungen, die andere EU- und Bundesländer zur Rettung des Aalbestandes unternehmen.
Es bestand mehr als genug Zeit, das Pumpspeicherwerk mit der für den Fischschutz notwendigen Technik auszurüsten. Das Know-how dafür ist bei Vattenfall vorhanden. Trotzdem blieben der Energiekonzern und die Behörden tatenlos, fahren aber nun nach Senkung der Oberflächenwasserabgabe durch die Politik das Pumpspeicherwerk sofort wieder an und nehmen dabei den Tod unzähliger Wasserlebewesen billigend in Kauf.

Stellungnahme des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V. zum Antrag nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Rahmen des Kraftwerksneubaus am Standort Brunsbüttel durch die Electrabel Kraftwerk GmbH & Co. KG

Der Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Kohlekraftwerkes der 800-MW-Klasse mit Durchflusskühlung am Standort Brunsbüttel muss abschlägig beschieden werden, weil es durch das geplante Vorhaben trotz eingriffsminimierenderMaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen mehrerer FFH-Gebiete hinsichtlich Erhaltungszielen und Schutzzweck kommen wird, bzw. kommen kann (Richtlinie 92/43/EWG). Weiterhin ist das Vorhaben in seinen Folgen sehr wahrscheinlich unvereinbar mit dem gemäß WRRL geltenden Verschlechterungsverbot für Oberflächenwasserkörper (Richtlinie 2000/60/EG) und den Zielen der EU-Aalverordnung (Verordnung EG Nr. 1100/2007 – Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals). Der Nachweis der Unschädlichkeit hinsichtlich des Ökosystems Unterelbe mit seinen charakteristischen Merkmalen und insbesondere den dort vorkommenden Fischen und Rundmäulern konnte nicht erbracht werden. Die für die Kühlwasserentnahme vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme am Helser-Kattrepler-Fleet ist nur bedingt geeignet und in der vorgeschlagenen Dimensionierung nicht nachvollziehbar. Wie aus den Antragsunterlagen hervorgeht, wäre unter Inkaufnahme einer geringen Reduzierung des Wirkungsgrades um 0,5 – 1,0 % der Betrieb des Kraftwerkes mit einem Nasskühlturm möglich. Angesichts dieser bestehenden Alternative und dem offenkundigen Risiko der erheblichen Beeinträchtigung diverser FFH-Gebiete und der in ihnen vorkommenden Fische und Rundmäuler, ist die vorgesehene Kühlwasserentnahme nicht mit den oben genannten Verordnungen vereinbar.

In Deutschland wird nicht der international übliche Stand der Technik angewendet, so dass die Fischverluste bei Kühlwasserentnahmen erheblich größer sind, als es unvermeidbar ist!

Energiepolitisch befördert die Bundesregierung den Neubau von Kohlekraftwerken. Zurzeit laufen in der Bundesrepublik Deutschland die Planungen für 26 Braun- bzw. Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von insgesamt ca. 26.000 Megawatt. Allein 5 Steinkohlekraftwerke sollen in der Unterelberegion zu den hier bestehenden Kraftwerken hinzukommen. Ihnen allen ist die Entnahme von Kühlwasser aus der Unterelbe gemein. Die Wasserentnahme- und Wiedereinleitmenge eines einzigen Steinkohlekraftwerkes wird bis zu ca. 30 m³/s betragen, das entspricht einem Durchfluss von rund 1 Billion Litern Elbewasser pro Jahr.