| Fischereiberatung im LSFV Schleswig-Holstein |
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Landesweite Fischereiberatung im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in S-HAuf Basis eines Vertrages zur Fortführung der landesweiten Fischereiberatung im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. Der
Die Resonanz auf das Beratungsangebot ist sehr positiv. Verglichen mit anderen Landesteilen Schleswig-Holsteins ist die Datenverfügbarkeit bezüglich der Fischfauna im Einzugsgebiet des Nord-Ostsee-Kanals mittlerweile überdurchschnittlich hoch. Die Kommunikation zwischen Fischereiausübenden und Fischerei-, Wasser- und Naturschutzbehörden ist in beide Richtungen intensiv und sachorientiert. Bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der fischereilichen Hege im Sinne des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG) können die Fischereiausübenden aufgrund des umfangreichen Beratungsangebotes im hohen Maße konstruktive Beiträge leisten. Als Konsequenz der positiven Erfahrungen hat der LSFV eine landesweite Fischereiberatung eingerichtet. Auf diese Weise läßt sich eine Vielzahl bestehender Probleme lösen und enorme Synergien durch die effektive Zusammenarbeit zwischen Fischereiausübenden, Behörden und anderen Institutionen erreichen. Die Finanzierung des Vorhabens war mit Mitteln des MLUR, Abteilung Wasserwirtschaft, der Fischereiabgabe und einem Eigenanteil des LSFV möglich. Anlaß für die Fischereiberatung Für die Beurteilung des Zustands der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind für Seen und Flüsse die aktuellen Fischpopulationen nach standardisierten Methoden zu ermitteln. Die nach Artikel 8 EG-WRRL bereits Ende 2006 aufgestellten Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer (Monitoring) können aus Kostengründen nicht flächendeckend in allen Gewässern nach den aufwändigen wissenschaftlichen Bewertungsverfahren erfolgen. In den nicht untersuchten Gewässern müssen demnach weiterhin entsprechende Schätzungen erfolgen, die durch Fang- und Besatzstatistiken sowie anzufertigende und zu aktualisierende Hegepläne der Fischereiausübungsberechtigten (FAB) untermauert werden können. Seitens der FAB besteht ein hohes Interesse teilzuhaben an der Planung, Umsetzung und Kontrolle der Revitalisierungsmaßnahmen sowie der Herstellung der Durchgängigkeiten der Gewässer, einem ausdrücklichen Ziel der WRRL. Durch die Verknüpfung der Untersuchungsergebnisse können die FAB ihr Fischereimanagement optimieren. Die korrekte Erstellung, Umsetzung und Fortentwicklung der Hegepläne erfordern eine fachliche Beratung, die im Interesse des Landes, des LSFV und vor allem der Mitglieder der Angelvereine ist. Ziele der Fischereiberatung Ziel des Vertrages ist es, die inzwischen bereits gut entwickelte fachliche Beratung der FAB durch den LSFV zu erhalten und erforderlichenfalls zu verstärken. Dabei wird auf den bisherigen Erfahrungen, auch aus dem Beratungsgebiet Gewässersystem Nord-Ostsee-Kanal, aufgebaut. Ziel ist weiter der Informations- und Datenaustausch zwischen den FAB, dem Land und dem LSFV zum Nutzen aller Beteiligten. Aufgaben des Fischereiberaters (Dipl.-Biol. Martin Purps)
Aufgabenverteilung
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