Ziel der Ausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fischereischeinprüfung.

Sie ist Voraussetzung, um später einen Fischereischein zu erhalten.

Wie die Prüfungsvorbereitung erfolgt ist ohne Bedeutung. Sie ist in Schleswig-Holstein rechtlich nicht geregelt. Es besteht derzeit auch keine Pflicht, an einem Lehrgang teilzunehmen. Jede Person hat im Rahmen freier Plätze, unabhängig von Art und Umfang der Wissensaufnahme, zu gleichen Bedingungen Zugang zu Fischereischeinprüfungen.

Lediglich aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, sich für eine Prüfungsteilnahme wenigstens zwei Wochen vor dem Termin bei dem in unseren Terminübersichten (auf den regionalen Unterseiten der Seite Fischereischeinlehrgänge) genannten Lehrgangsleiter anzumelden. Dieser sorgt dann dafür, daß eine ausreichende Zahl an Prüfungsbogen zur Verfügung steht.

Die Prüfungsgebühr beträgt 25.- Euro für Erwachsene und 15.- Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Im Jahr 2022 wird die Prüfungsgebühr bei Kindern und Jugendlichen aufgrund eines Förderprojektes der Landesregierung nicht erhoben bzw. nachträglich erstattet. Wer nicht an einem Präsenzlehrgang des LSFV teilgenommen hat bringt das Geld passend zum Prüfungstermin mit. Ebenfalls muß ein funktionsfähiger Kugelschreiber (und vorsorglich ein Ersatzstift, keine Blei- oder Filzstifte) vorhanden sein.

Die Prüfung erfolgt in einem sogenannten multiple-choice-Verfahren. 60 Prüfungsfragen, 10 je Prüfungsfach, sind zu beantworten. Jeweils drei mögliche Antworten werden vorgegeben, von denen die eine richtige herauszufinden ist. Prüfungsfächer sind „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“, „Hege- und Gewässerkunde“, „Gerätekunde“, „Tier-, Natur- und Umweltschutz“ sowie „Fischerei- und Tierschutzrecht“. Als Bearbeitungszeit stehen 90 Minuten zur Verfügung.

Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 der 60 Fragen und in jedem einzelnen Fachgebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet wurden.

Innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Bescheid des LSFV auf dem Postweg. Falls nach dieser Zeit kein Bescheid von uns zugegangen ist kann entweder ein Verlust auf dem Postweg eingetreten sein oder wurde das Zeugnis wegen fehlender bzw. unleserlicher persönlicher Angaben nicht verschickt. Wenn es nicht gelingt, Verbindung zum Teilnehmer aufzunehmen können wir den Vorgang nicht abschließen. Wir warten dann auf eine Rückmeldung.

Um nach der Prüfung einen Fischereischein erteilt zu bekommen wendet man sich an seine örtlich zuständige Ordnungsbehörde am eigenen Wohnsitz (Rathaus, Amts- oder Gemeindeverwaltung). Unter Vorlage des Prüfungszeugnisses sowie bei vollendetem 16. Lebensjahr eines Paßbildes sowie bei Bezahlung der Verwaltungsgebühr (10.- Euro) sowie der Fischereiabgabe (10.- Euro je Kalenderjahr) erhält man dann den Fischereischein. Das Prüfungszeugnis kann anschließend weggelegt werden (an einen Ort, an dem man es wiederfindet). Es wird zum Angeln nicht benötigt. Man braucht es nur erneut, falls später ein neuer Fischereischein (nach Verlust oder wegen Unleserlichkeit) erteilt werden muß.

Bei Verlust des Prüfungszeugnisses kann der LSFV unter Umständen eine Zweitschrift ausstellen, wenn im Archiv die Prüfungsunterlagen enthalten sind. Die Archivierung erfolgt automatisch, ohne Zutun des Prüfungsteilnehmers.

Weitere Informationen bietet die oberste Fischereibehörde hier an.

Für ukrainische Staatsbürger, die in Deutschland angeln wollen, hat der Online-Ratgeber Simfisch einen gut recherchierten und aufgearbeiteten Beitrag veröffentlich: Angeln in Deutschland  – Риболовля в Німеччині!