Liebe Angelfreunde, sehr viele Anfragen erreichen gerade die LSFV-Geschäftsstelle, weil unklar ist, ob und ggf. wo man zur Zeit angeln darf. Leider ist es so, daß man auf komplizierte Fragen oder Situationen nahezu nie eine einfache Antwort geben kann. So ist es eben in der aktuellen Krise auch.

Klar ist, daß man generell individuell angeln gehen kann. Es sind keine natürlichen Gewässer gesperrt. Sowohl am NOK als auch in Kiel an der Förde oder an vielen Binnengewässern wird geangelt.

Jetzt fängt es allerdings schon an, schwierig zu werden, denn wenn das Gewässer anglerisch nur über eine Steganlage des Vereins erreichbar ist, weil dort die Boote liegen und sie dadurch rechtlich evt. als Sportboothafen gilt, dann ist die Nutzung dieser Anlage derzeit untersagt. Ebenso können kleine, angelegte Gewässer insgesamt als Freizeiteinrichtung oder Betriebsgelände gelten.

Außerdem darf man nicht aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein reisen, um hier zu angeln.

Und zusätzlich haben noch einige Kreise besondere Reisevorschriften erlassen, die Anfahrten durch Personen aus anderen Kreisen verhindern sollen und die bisher uneinheitlich sind. Das Innenministerium bemüht sich derzeit, hier eine übersichtlichere Rechtslage zu erhalten. Es ist dem LSFV nicht bekannt, in welchen Kreisen welche Regelungen gelten. Sie unterliegen ja auch gelegentlichen Änderungen.

Insofern ist der Wunsch nach einem Hinweis, der umfassend informiert, verständlich, aber hier nicht erfüllbar. Sicher ist nur, daß man innerhalb seines Kreisgebietes an Gewässern, die ohne besondere Vereinseinrichtung erreichbar sind, angeln darf (sofern gültiger Fischereischein und ggf. Erlaubnisschein vorliegen).

Es versteht sich von selbst, dass die Einhaltung persönlicher Mindestabstände zu anderen Personen und das Kontaktverbot zu mehr als einer familienexternen Person auch im Kontext Angeln vollumfänglich gelten und einzuhalten sind! Auch ist die generelle Bitte der Landes- und Bundesregierung, unnötige Reisen möglichst gänzlich zu unterlassen, zu beachten.

Weitere interessante Informationen für Vereinsvorstände hat der DAFV hier veröffentlicht.