Eine erfreuliche Mitteilung erhielt der LSFV am Mittwoch (23.10.2019) von Dennys Bornhöft, Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtages in der FDP-Fraktion und Mitglied des LSFV im AV An der Waterkant: der Umwelt- und Agrarausschuß hat endlich, nach vielen Jahren beharrlichen Einsatzes des LSFV unsere Bitte aufgegriffen und über eine Änderung des Wassergesetzes den Zugang zu Elektromotoren erleichtert.

In § 19 Abs. 1 (neu, bisher § 15) des Wassergesetzes wird angefügt, daß „schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX [Anmerkung: Behinderungsgrad mindestens 50%], die Inhaber eines gültigen Fischereischeins nach § 26 LFischG sind, für die Benutzung eines kleinen Fahrzeugs mit einem Elektromotor mit einer Leistung bis zu 900 Watt“ von der bisherigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungspflicht befreit sind.

Der LSFV freut sich sehr über diese Entscheidung, die der Erhöhung der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein dient. Das ist ein schöner Erfolg für den LSFV. In Kraft tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Weiterhin erforderlich ist zur Motornutzung die privatrechtliche Einwilligung des Gewässereigentümers. Diese kann durch die Änderung des Landeswassergesetzes natürlich nicht ersetzt werden.